Recht kompakt 2026

114 | 7 Gesellschaftsrecht 7 Gesellschaftsrecht Lernziele – Sie kennen die verschiedenen Gesellschaftsformen des schweizerischen Rechts. – Sie erläutern die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen und können die für den konkreten Fall geeignete Rechtsform wählen. – Sie kennen das praktische Vorgehen für eine Gesellschaftsgründung und wissen, was ein Businessplan ist. – Die Bedeutung des Handelsregisters und dessen Rechtswirkungen sind Ihnen bekannt. Will jemand in der Schweiz ein Unternehmen gründen, steht ihm dazu eine begrenzte Anzahl an gesetzlichen Rechtsformen zur Verfügung. Welche Rechtsform er schliesslich wählt, hängt von den individuellen Wünschen ab. Entscheidungskriterien werden der Kapitalbedarf, Gründungskosten, der Wunsch des Unternehmers nach Unabhängigkeit sowie Haftungs- und steuerliche Gesichtspunkte sein. Im Folgenden werden zuerst die rechtlichen Grundlagen der Unternehmen behandelt und ein tabellarischer Überblick über alle zur Verfügung stehenden Unternehmensformen gezeigt. 7.1 Grundlagen Als Firma wird der Name des Unternehmens bezeichnet und – entgegen dem schweizerischen Sprachgebrauch – nicht das Unternehmen selbst. Die Firma kann in das Handelsregister eingetragen werden und ist dann gemäss OR 956 firmenrechtlich geschützt. Gemäss OR 956 steht die im Handelsregister eingetragene Firma eines einzelnen Geschäftsinhabers oder einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft dem Berechtigten zum alleinigen Gebrauch zu. Der Sitz des Unternehmens ist frei wählbar. Er ist von Bedeutung für den Ort, an dem die Eintragung ins Handelsregister erfolgt, für die steuerliche Erfassung und für die gerichtliche Zuständigkeit in Verfahren gegen die Gesellschaft (Gerichtsstand), sofern vertraglich nicht etwas anderes bestimmt wurde. Als Gesellschaft wird eine Verbindung von mehreren Personen aufgrund eines Vertrags bezeichnet, in dem sie sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln verpflichten (OR 530). Es gibt Gesellschaften, bei denen das persönliche Element der Beteiligten die Hauptrolle spielt. Diese Gesellschaften heissen Personengesellschaften. Ist der Fokus mehr auf das eingebrachte Kapital gerichtet, dann handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Diese Unterscheidung ist in der Praxis wegen der unterschiedlichen Haftung der Gesellschafter von Bedeutung: bei den Kapitalgesellschaften sind die Gesellschafter von der Haftung von vornherein befreit, für die Gesellschaftsschulden haftet einzig das Gesellschaftsvermögen. Beispiele Personengesellschaft einfache Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, Verein Beispiele Kapitalgesellschaft AG, GmbH, Kommandit-AG

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