Kaufleute 2023 - EFZ 3. LJ SB

9 Lernfeld 2b: Persönliche Finanzen Steuerfreies Minimum Die Kantone sehen ein steuerfreies Minimum vor, unter welchem die Einkommensteuer nicht erhoben wird. Oft wird aus Angemessenheitsgründen auf eine Besteuerung verzichtet. Spezialabzüge Manche Kantone sehen vom Erwerbseinkommen Spezialabzüge für Minderjährige vor, z. B. Kanton VS (CHF 7 720.00), JU (CHF 3 800.00) und FR (CHF 3 600.00). Quellensteuer Im Kanton GE werden Minderjährige, die ein Erwerbseinkommen haben, an der Quelle besteuert (Quellensteuer), d. h., der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zieht die Quellensteuer vom Lohn ab und zahlt diese direkt ans Steueramt. Aufgabe 3. Suchen Sie im Internet mithilfe des Steuerrechners der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei den Steuerstatistiken die Tarife zur Einkommensteuer im Kanton Ihres Wohnortes. Von der Startseite aus (swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/home) klicken Sie auf «Steuerbelastungsstatistiken» und anschliessend beim Ausfüllen die Darstellungsart «Beginn der Steuerpflicht» anwählen. Recherchieren Sie dort das steuerfreie Minimum und rechnen aus, ob Sie mit Ihrem Lohn in der Grundbildung noch darunterliegen. Ihr Jahreslohn: Individuelle Lösung Steuerfreies Minimum im Kanton: Individuelle Lösung

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