Kaufleute 2023 - EFZ 3. LJ SB

8 HKB A – Handeln in agilen Arbeits- & Organisationsformen Generell beginnt die vollständige Steuerpflicht mit Volljährigkeit. Es muss jede Person selbstständig Steuern zahlen, die in der Schweiz wohnhaft ist oder steuerbare Werte erwirbt, erstmals in dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt wird. Man ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen und seine Einkünfte sowie sein Vermögen zu deklarieren, d. h. vollständig anzugeben oder offenzulegen. Aufgabe 1. Erklären Sie den Begriff Fiskus aus dem vorstehenden Bild. Suchen Sie entweder den Begriff in einer Suchmaschine Ihrer Wahl oder fragen Sie eine Künstliche Intelligenz. Formulieren Sie die Definition in eigenen Worten in mindestens einem vollständigen Satz. Unter dem Fiskus versteht man den Staat in der Rolle eines Finanzverwalters. Einkommensteuerpflicht Kinder/Jugendliche ohne Erwerbseinkommen Kinder/Jugendliche mit Erwerbseinkommen, z. B. in der Lehre Erwachsene ab 18 Jahre bis Volljährigkeit ab Volljährigkeit Zusammenveranlagung der Familie = Gemeinschaftsbesteuerung d. h. Vermögen/alle Einkünfte versteuern die Eltern Steuerpflichtig für das Erwerbs-/Ersatzeinkommen Vermögen/andere Einkünfte versteuern die Eltern Steuerpflichtig für Einkommen und Vermögen Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBG1 Art. 9 Abs. 2 S. 2 DBG Art. 8 DBG Aufgabe 2. Kreuzen Sie bei den folgenden Fallbeispielen an, wer die Einkünfte oder das Vermögen auf der Einkommensteuererklärung deklarieren muss. Fallbeispiel Person versteuert selbst Eltern der Person versteuern Amélie ist 19 Jahre alt, Studentin, wird regelmässig für eine Schokoladenreklame fotografiert und erzielt damit Einkünfte. ✗ Bertram ist fünf Jahre alt und hat von seiner verstorbenen Grossmutter ein Grundstück geerbt. ✗ Carlo ist 16 Jahre alt, absolviert seine Grundbildung in einem Notariat und erhält monatlichen Lohn. ✗ Detlef ist 17 Jahre alt und schliesst seine KV-Lehre im kommenden Sommer ab. Er erhält einen Monatslohn und hat über die 2.5 Jahre davon CHF 20 000.00 angespart. ✗ (Monatslohn) ✗ (CHF 20 000.00) 1 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

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