Daneben erfüllt das Rechnungswesen eine Reihe weiterer Aufgaben. Grundsätzlich wird die Buchhaltung in zwei grosse Bereiche unterteilt: Finanzbuchhaltung – zeigt Vermögen, Schulden und den Unternehmenserfolg – interne und externe Adressaten (Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Öffentlichkeit, Steuerverwaltung usw.) – Beweismittel z. B. bei Prozessen – Grundlage für die Besteuerung – Grundlage für die Kalkulation und Auswertungen (siehe rechts) – Kontrolle des Geschäftsganges – vgl. Kapitel 1–4 dieses Lehrbuchs Betriebsbuchhaltung – rein interne Rechnung – nur interne Adressaten – tatsächliche Vermögensverhältnisse ersichtlich (→ stille Reserven, vgl. Kapitel 5) – dient der Kalkulation, d. h. Ermittlung der Verkaufspreise – dient der Kontrolle des Geschäftsganges – vgl. Kapitel 5–14 dieses Lehrbuchs Buchhaltung Rechtliche Grundlagen Nicht alle Unternehmen in der Schweiz sind zu einer kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR) Artikel 957 Abs. 1 ist die Grösse (die wirtschaftlichen Bedeutung, gemessen am Umsatz) eines Unternehmens für die Buchführungspflicht entscheidend: «Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500 000 im letzten Geschäftsjahr erzielt haben; 2. juristische Personen.» Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatz > CHF 500 000 Juristische Personen Buchführungspflicht Damit sind die Vorgaben des OR rechtsformneutral und gelten grundsätzlich für alle Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen. Art. 957 Abs. 2 OR beinhaltet Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500 000 Umsatz bzw. für Vereine und Stiftungen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Diese müssen in ihrer Buchführung lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über ihre Vermögenslage Aufzeichnungen vornehmen. Allerdings empfiehlt sich das Führen einer kaufmännischen Buchführung für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (Umsatz ab CHF 100 000), die die Mehrwertsteuer nach der effektiven Methode (Deklaration des Umsatzes und der Vorsteuer) abrechnen. Der Umsatz ist für die Buchführungspflicht entscheidend. 1 Grundlagen der kaufmännischen Buchführung | 15
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