11 Datenschutzrecht Checkliste – Dieses Kapitel behandelt folgende Anforderungen: Sie … kennen die Bedeutung des Datenschutzgesetzes (DSG). haben Grundkenntnisse im Datenschutzbereich. sind bestrebt, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Seit September 2023 ist das umfassend revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Geltungsbereich Sämtliche in der Schweiz ansässigen und internationalen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Schweizer Bürger und Firmen bereitstellen oder sensitive Daten über diese verarbeiten (z. B. medizinische Unterlagen, genetisches Material, politische Ansichten), unterliegen dem DSG. 11.1 Grundsätze für die Bearbeitung von Daten 1. Rechtsmässigkeit Die geltende Rechtsordnung muss eingehalten werden. 2. Transparenz Die betroffene Person muss erkennen, welche Daten zu welchem Zweck beschafft werden. 3. Zweckbindung Die Personendaten dürfen nur für einen bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und im Anschluss nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist. 4. Verhältnismässigkeit Es dürfen nur Personendaten angefordert werden, die einen direkten Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages haben und deren Beschaffung die Privatsphäre der betroffenen Person nicht unnötig oder unverhältnismässig verletzt. Für weitergehende Verwendungen muss die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden. 196 | 11 Datenschutzrecht
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