Recht - Technische Kaufleute SB 2025

Mini-Cases 1. Natalia Gasser arbeitet seit vier Jahren und zwei Monaten bei der Arbeitslosenversicherung als Sachbearbeiterin. a) Sie beabsichtigt, infolge von Heirat ihren Wohnort zu wechseln, und möchte daher auch ihre Stelle bei der Arbeitslosenversicherung auf Ende August kündigen. Wann muss sie spätestens die Kündigung aussprechen und was hat sie dabei zu beachten? b) Sie überlegt sich, ob sie die Kündigung auch per SMS ihrem Arbeitgeber rechtsgültig mitteilen darf. Geht das? c) Während der Kündigungsfrist wird Natalia Gasser krank und muss drei Wochen der Arbeit fernbleiben. Eine Arbeitskollegin meint, dass sich die Kündigungsfrist nun um drei Wochen verlängern werde. Trifft dies zu? 2. Der 21-jährige Fabian Vogler tritt nach Abschluss seiner Lehre als Polymechaniker seine erste Stelle an. Sein neuer Arbeitgeber hat ihm mündlich einen Lohn von CHF 4200.00 versprochen. Arbeitsbeginn ist der 1. Februar. Fabian fühlt sich an seinem neuen Arbeitsplatz nicht wohl und entschliesst sich, im darauffolgenden Mai eine neue Stelle zu suchen. a) Seine Freundin rät ihm, per sofort nicht mehr am Arbeitsplatz zu erscheinen. Da er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe, könne er ohne Weiteres per sofort die Arbeit niederlegen. Hat sie recht? 132 | 7 Der Einzelarbeitsvertrag (OR 319 ff.)

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