Beispiel Der Gemeinderat erteilt Bauherrn XY eine Baubewilligung. Dagegen erhebt ein Nachbar von XY fristgerecht eine Einsprache. Der Gemeinderat prüft die Einsprache und fällt einen Entscheid. Der Nachbar zieht diesen Entscheid mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht weiter → Urteil des Verwaltungsgerichtes → evtl. Weiterzug an das Bundesgericht. 1.5 Zusammenfassung Die beiden Bereiche des Rechts heissen Privat- bzw. Zivilrecht und öffentliches Recht. Wird Privatrecht (z. B. ZGB/OR) verletzt, heisst das Gerichtsverfahren Zivilprozess. Bei der Verletzung öffentlichen Rechts wird entweder ein Strafprozess (z. B. StGB/SVG) oder ein Verwaltungsverfahren (z. B. Baurecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht) eröffnet. Verfahrensarten Zivilprozess ZPO Zivil- oder Privatrecht wird verletzt. z. B. OR/ZGB Strafprozess StPO Strafrecht wird verletzt z. B. StGB/SVG Verwaltungsverfahren 26 kantonale Gesetze über die Verwaltungsrechtpflege. Öffentliches Recht wird verletzt. z. B. Baurecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht Aufgaben zu Kapitel 1 1. Bestimmen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Falsche Aussagen sind überdies richtigzustellen. a) Zum geschriebenen Recht gehören die Verfassung, das Gesetz und das Gewohnheitsrecht. Richtig Falsch b) Die Hierarchie der Erlasse meint deren Rangordnung. Richtig Falsch c) Das Privatrecht enthält nur zwingende Bestimmungen. Richtig Falsch 18 | 1 Einführung in das Recht
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==