17 Abwicklung von Blechkörpern 329 17.4 Abwicklung zylindrischer Werkstücke Die Abwicklung eines geraden Zylinders erfordert keine konstruktive Ermittlung und wird daher nicht gezeichnet. Die Mantelfläche ist ein Rechteck, dessen Länge dem Mantelumfang und die Breite der Höhe des Zylinders entspricht. Die Deck- und die Grundfläche sind gleich große Kreisflächen. Der Konstruktionsvorgang bei der Abwicklung eines schrägen Zylinders erfolgt grundsätzlich gleich wie beim schrägen Prisma. Der einzige Unterschied liegt in der fehler- haften Übertragung des Körperumfanges auf die Mantelbasislinie. Bei geradlinig begrenzten Körpern entsprechen die von der Draufsicht auf die Mantelbasislinie übertragenen Körperkanten dem tatsächlichen Maß des Körperumfanges. Bei runden Formen sind die übertragenen Einzelstrecken in Wirklichkeit Bögen (übertragen werden aber Geraden). Daher entsprechen die übertragenen Teilstrecken nicht der tatsächlichen Länge des Körperumfanges. Dieser Fehler wird am einfachsten dadurch vermieden, dass man nicht die Einzelstrecken überträgt, sondern den Körperumfang errechnet und diesen durch Streckenteilung in maßgenaue Einzelstrecken zerlegt (Bild 1). Bild 1 Aus Platzgründen, aber auch um den Zeichenaufwand zu verringern, kann die zweite Mantelhälfte, da sie keine zusätzlichen Einzelheiten zeigt, eingespart werden. Ebenso kann auch auf die Draufsicht verzichtet werden, wenn die halbe Draufsicht entweder in die Vorderansicht oder an die Vorderansicht (siehe ZÜ 17.2) gezeichnet wird. MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==