37 Installationsschächte Abb. 1.10: Beispiel für einen Installationsschacht ÖNORM B 3358-1 Diese Norm regelt die Anforderungen zur Herstellung von Wandschlitzen und Öffnungen für Leitungen in nicht tragenden gemauerten Innenwänden. Wichtigste Punkte: • Herstellung der Schlitze nur durch Einfräsen oder Einschneiden (Stemmen nur an den Ecken) • Mindestüberdeckung der Rohre mindestens 1 cm nach dem Verputzen • Ist die Schlitztiefe max. 1/2 der Wandstärke, dann darf die Länge des waagrechten Schlitzes max. 1,0 m betragen. • Ist die Schlitztiefe max. 1/3 der Wandstärke, dann darf der waagrechte Schlitz länger als 1,0 m sein. • Ist der Schlitz max. 40 cm unter der Decke, dann darf die Schlitztiefe max. 1/2 Wandstärke betragen und länger als 1,0 m sein. • Waagrechte und schräge Schlitze dürfen eine max. Breite im Ausmaß der doppelten Wanddicke aufweisen. • Vertikale Schlitze müssen einen Mindestabstand im Ausmaß der doppelten Wanddicke aufweisen! • Parallel verlaufende waagrechte Schlitze in einer gemauerten Wand im Abstand von weniger als 50 cm sind unzulässig! Installationsschacht im Grundriss Erforderliche Angaben: (1) Symbol (2) Querschnitt (Länge/Breite) (3) Lagekotierung (4) Wandstärke der Vormauerung Bauplan – Zeichen und Kennzeichen gemäß ÖNORM A 6240-2 Darstellung von Bauelementen Haustechnische Grundlagen MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==