34 1.1.8 Treppen Die einzelnen Stufen werden mit Hilfe der Streckenteilung konstruiert. Die Stockwerkstrennlinie verläuft schräg unter 45°, etwa an der 5. Stufe (ist 1 m Höhe über Erdgeschoß Podestoberkante = Waagriss). Der Steigungspfeil zeigt aufwärts. Die Lauflinie ist in der Laufmitte, bei gewendelten nach den jeweiligen Bauordnungsvorschriften. Die Stufenanzahl und das Steigungsverhältnis sind für die gesamte Höhendifferenz eines Geschoßes anzugeben. Unter Steigungsverhältnis ist das Verhältnis von Stufenhöhe zu Stufenbreite zu verstehen. Bei der Stufenbreite sind Profilvorsprünge nicht mitzurechnen. Bei Verwendung kleinerer Maßstäbe dürfen Bauteile vereinfacht dargestellt werden. Abb. 1.6: Darstellung von Treppen in den Maßstäben 1 : 200, 1 : 100 und 1 : 50. Bei gewendelten Treppen sind im Maßstab 1 : 50 alle Stufen zu nummerieren und die Lauflinie im bauordnungsgemäßen Abstand (z. B. 40 cm oder 45 cm) von der Außenbegrenzung der Treppe darzustellen. Bauplan – Zeichen und Kennzeichen gemäß ÖNORM A 6240-2 Darstellung von Bauelementen MUSTER
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