32 Pendelflügel einflügelig Kipptor Drehkreuztür Schiebeflügeltür zweiflügelig Falttür Pendelflügel zweiflügelig Schiebeflügel einflügelig Schiebeflügeltür mit Hebevorrichtung 1.1.6 Türen Bei Türen ist die Stocklichte und die Aufgehrichtung einzutragen. Die durchgehende Achse steht auf beiden Seiten der Wand um ca. 5 mm vor. Wie bei den Fenstern wird die Breite oberhalb der Achse und die Höhe unterhalb der Achse eingetragen. Türen, die in Außenwänden liegen, können auch mit der Architekturlichte bemaßt werden. Dies ist aber mit der Abkürzung AL zu bezeichnen. Es können auch beide Lichtmaße, also Stock- und Architekturlichte, eingetragen werden. Abb. 1.5: Darstellung von Türen Die Lage der Türen in Innenwänden wird so festgelegt, dass bei den tragenden Wänden die Rohbaulichte der Öffnungen und in Zwischenwänden die Türachse bemaßt wird. Türen, die als Brandschutzabschlüsse wirken, sind durch Angabe der Feuerwiderstandsklassen gemäß ÖNORM EN 13501-2 bzw. -3 zu bezeichnen (siehe S. 30). Brandschutztüre EI230-C mit Metallzarge Pfostenstock mit Schwelle Rahmenstock mit Anschlag oder mit Materialwechsel des Fußbodens Hebetüre Pfostenstocktür „rechte Tür“ Brandschutztür EI230-C mit Metallzarge und Niveausprung „linke Tür“ 1 : 200 1 : 100 1 : 50 Ansicht Schnitt Ansicht Schnitt Ansicht Schnitt Grundriss Grundriss Bauplan – Zeichen und Kennzeichen gemäß ÖNORM A 6240-2 Darstellung von Bauelementen EI230-C MUSTER
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