Techn.Zeich.Fachzeich. SB 2 J010 + E-Book

21.4.3 Die Passungsliste Für Maße mit Passungsangaben sind die zugehörigen Höchst- und Mindestmaße (Grenzmaße) durch die Abmaße festgelegt. Es ist zweckmäßig, diese beiden Grenzmaße für alle in der Zeichnung vorkommenden Passmaße in eine Passungsliste einzutragen (Bild 21.21) oder direkt zum Nennmaß zu schreiben (Bild 21.22). Die Werte der Abmaße sind aus den Passungstabellen zu entnehmen. Beispiel: Das Wellenmaß ∅36 e8 hat ein oberes Abmaß von −0,050 mm und ein unteres Abmaß von −0,089 mm. Demnach ergibt sich als Höchstmaß 35,950 mm und als Mindestmaß 35,911 mm. Zwischen diesen beiden Grenzmaßen liegen die zulässigen Istmaße, die sich durch Messen mit entsprechenden Feinmessgeräten (z. B. Messschraube, Minimeter, Messuhren) feststellen lassen oder mit Grenzlehren überprüft werden. Prüfen einer Bohrung mit dem Grenzlehrdorn Prüfen einer Welle mit der Grenzrachenlehre Bild 21.23 Grenzlehrdorn und Grenzrachenlehre 21 Abmaße, Toleranzen und Passungen 232 Bild 21.22 Eintragen von Höchst- und Mindestmaß direkt beim Nennmaß am Maßpfeil Bild 21.21 Passungsliste (Passungstabelle) in der Nähe des Schriftfeldes MUSTER

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