91 GASINSTALLATION Grundlagen der Gasinstallation 1.7 Aufstellung von Gasgeräten 1.7.5 Gasgeräte mit geschlossenem Verbrennungsraum – Type C Anderslautende gesetzliche Bestimmungen werden hiervon nicht berührt. 1.7.6 Anschluss von Gasgeräten (fest oder lösbar) • Die Anschlussarmatur muss sich außerhalb des Gasgerätes befinden, darf aber nicht hinter wärmeabstrahlenden Teilen montiert werden. • Die flexible Anschlussleitung darf keiner unzulässigen Erwärmung ausgesetzt werden. • Die Anschlussarmatur kann die Funktion der Geräteabsperrung übernehmen, wenn sie jederzeit leicht zugänglich ist. • Im entkoppelten Zustand muss die Armatur selbst dicht schließen und das Austreten von Gas verhindern. • Bei Laborbrennern und dergleichen gelten die Bestimmungen der ÖNORM DIN 30665-1. Geräteanschlussleitungen sind so herzustellen, dass ein spannungsfreier Anschluss der Gasgeräte gewährleistet ist und sie durch die Gasgeräte nicht belastet werden. Diese Gasgeräte dürfen unabhängig von der Größe des Aufstellraumes installiert werden. Die Zuluftzuführung und Abgasabführung müssen mit dem Gasgerät dicht verbunden sein. Generell sind die Montageanleitungen der Gerätehersteller zu beachten. Erfolgt die Abgasführung quer durch die Wand, ist die Lage der Ausmündung entsprechend ÖVGW G K41 bzw. den örtlichen Bauvorschriften auszuführen. Gasfeuerstätten mit flexiblem Rohranschluss sind sicher zu verankern. Abgasrohre oder andere Blechleitungen gelten nicht als Verankerung. Allgassteckdose mit integrierter TAE unmittelbar vor dem Gas gerät Gasgeräteanschlussarmatur mit integrierter TAE unmittelbar vor dem Gasgerät Abb. 1: Fester und lösbarer Geräteanschluss mit integrierter thermisch auslösender Absperrung (TAE) Abb. 2: Mögliche Anordnung von Sicherheitsanschlussarmaturen Abb. 3: Gas-Sicherheitssteckdose mit TAE und Sicherheitsgasschlauch • Montagevorrichtungen des Herstellers sind zu verwenden. • Jedes Gasgerät muss mit einer Absperrvorrichtung, die sich im gleichen Raum mit dem Gasgerät befinden und leicht bedienbar sein muss, angeschlossen werden. • Pro Gasgerät ist nur eine Absperrung zulässig. • Nach jeder Geräteabsperrung muss eine lösbare Verbindung eingebaut werden. • Sie muss so angeordnet sein, dass die Dichtheit der Geräteanschlussleitung bei Demontage des Gasgerätes nicht beeinträchtigt wird. Lösbarer Anschluss (ohne Werkzeug lösbar) Der lösbare Anschluss besteht aus: – Sicherheits-Anschlussarmatur (Gassteckdose) – von Hand aus lösbarer Verbindung – flexibler Anschlussleitung • Die Länge der flexiblen Anschlussleitung darf höchstens 1,5 m betragen. • Gasfeuerstätten mit flexiblem Anschluss sind zu verankern. Fester Anschluss (nur mittels Werkzeug lösbar) Der feste Anschluss besteht aus: – Geräteabsperrung – nur mittels Werkzeug lösbarer Verbindung – Geräteanschlussleitung aus starrem oder flexiblem Rohr Bild A Standherd Bild B Einbaukochmulde Bild C Unterbauherd = Sicherheitsanschlussarmatur Sicherheitsanschlussarmatur – unter, rechts oder links von der Einbaukochmulde im Verbau Sicherheitsanschlussarmatur – unter, rechts oder links vom Einbauherd im Verbau Sicherheitsanschlussarmatur – oben, rechts oder links vom Herd MUSTER
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