Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

1.7.3. Berechnungsbeispiele Aufstellung ohne Absaugeinrichtung – Verbrennungsluftbedarf VGerät gemäß Tabelle für 21 kW = 35,9 m³ – Aufstellraum 10,7 m² x 2,5 m = 26,75 m³ → VAR beträgt daher ca. 6 m³/h – Nebenräume mit Türblattkürzung von 2 cm NR 1 2,2 m² x 2,5 m = 5,5 m³ → VNR1 beträgt daher ca. 1 m³/h NR 2 11,5 m² x 2,5 m = 28,75 m³ → VNR2 beträgt daher ca. 6 m³/h – VLuftbedarf = 35,9 – 6 – 1 – 6 = 22,9 m³/h erforderliche Lüftungsöffnung ins Freie: 90 cm² Aufstellung mit Absaugeinrichtung – Verbrennungsluftbedarf VGerät gemäß Tabelle für 21 kW = 35,9 m³ – Der Luftbedarf VAbluft der Absauganlage beträgt gemäß Tabelle 60 m³/h – Aufstellraum 10,7 m² x 2,5 m = 26,75 m³ → VAR beträgt daher ca. 6 m³/h – Nebenräume mit Türblattkürzung von 2 cm NR 1 2,2 m² x 2,5 m = 5,5 m³ → VNR1 beträgt daher ca. 1 m³/h NR 2 11,5 m² x 2,5 m = 28,75 m³ → VNR2 beträgt daher ca. 6 m³/h – VLuftbedarf = 35,9 + 60 – 6 – 1 – 6 = 82,9 m³/h erforderliche Lüftungsöffnung ins Freie: 280 cm² NR 2 11,5 m2 NR 1 2,2 m 2 Aufstellraum 10,7 m2 Gasgerät 21 kW Stiegenhaus 89 GASINSTALLATION Grundlagen der Gasinstallation 1.7 Aufstellung von Gasgeräten oder Lamellen mit einem Lamellenabstand von mindestens 1 cm abdeckt sein. Der geforderte Mindestquerschnitt muss als freier Querschnitt erhalten bleiben. Lüftungsöffnungen müssen mindestens 0,3 Meter über dem angrenzenden Außenniveau liegen (Ausnahme Lichtschächte bei Kellerfenstern). Bei Flächen, die dem Verkehr gewidmet sind, muss eine Mindesthöhe von 1,0 Meter eingehalten werden. Derartige Lüftungsöffnungen können durch eine Klappe verschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Hauptbrenner der Gasfeuerstätte nur bei geöffneter Klappe in Betrieb gehen kann. • Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluftzuführung Für den sicheren Betrieb einer Gasfeuerstätte muss für die Abgasführung ausreichend Verbrennungsluft in den Aufstellraum nachströmen können. Dabei ist zu beachten, dass die Verbrennungsluftzuführung für Gasfeuerstätten mit offenem Verbrennungsraum grundsätzlich aus dem Aufstellungsraum und eventuell angrenzenden Räumen erfolgt. Auf Einflussfaktoren wie Abluftventilatoren, Verbindung der Räume und Gebäudedichtheit ist dabei entsprechend Bedacht zu nehmen. Bei bestehenden Objekten können diese Faktoren oftmals nicht exakt ermittelt werden. Daher kann die ausreichende Verbrennungsluftzuführung auch mittels einer Differenzdruckmessung oder einer Luftzahlmessung (nur für Gasfeuerstätten der Bauart B11) gemäß ÖVGWRichtlinie G K62 nachgewiesen werden. NR 2 11,5 m2 NR 1 2,2 m 2 Aufstellraum 10,7 m2 Bad Gasgerät 21 kW Stiegenhaus Bad ⮞ Nennen Sie Voraussetzungen für die Aufstellung von Gasgeräten. ⮞ Zählen Sie Aufstellungsverbote für Gasgeräte auf. ⮞ Zählen Sie auf, was bei der Aufstellung der Gasgeräte und der Bemessung von Lüftungsöffnungen zu beachten ist. ⮞ Definieren Sie den Begriff „Raumverbund“. ⮞ Erklären Sie den Begriff „Aufstellraum“ und geben Sie die Mindestgröße für Gasgeräte der Bauarten A an. ⮞ Erklären Sie den Begriff „Aufstellraum“ und geben Sie die Mindestgröße für Gasgeräte der Bauarten B an. Kompetenzcheck MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==