Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Grundlagen der Gasinstallation 1.7 Aufstellung von Gasgeräten GASINSTALLATION 87 • Gasgeräte mit offenem Verbrennungsraum der Bauarten B dürfen nicht direkt über Gasgeräten der Bauarten A angeordnet sein. • Die Anordnung von Gaskoch-, Back- und Grillgeräten übereinander ist zulässig. • Für die Bereitstellung der erforderlichen Verbrennungsluft ist das Raumluftvolumen des Aufstellungsraumes und etwaiger Nebenräume, sowie das Vorhandensein von Abluftventilatoren maßgebend. Gegebenenfalls kann eine Lüftungsöffnung ins Freie notwendig werden. • Der Aufstellraum für Gasgeräte der Bauarten A muss ein Mindestraumvolumen ≥ 12 m³ aufweisen und über Fenster oder Türe, welche ins Freie geöffnet werden können, verfügen oder mit einer Absaugeinrichtung versehen sein. Bei Gasgeräten mit einer PNB größer 12 kW muss eine Absaugvorrichtung vorhanden sein, welche gleichzeitig mit dem Gasgerät in Betrieb sein muss (elektrische Koppelung). • Bei der Aufstellung von Gasgeräten der Bauarten B sind die Herstellerangaben einzuhalten und die Messmöglichkeit gemäß ÖVGW G K62 muss gegeben sein. Das Volumen des Aufstellraumes kann < 6 m³ sein, wenn alle Geräte der Bauart B11 mit einer Abgasaustrittssicherung gemäß ÖVGW QS-G 300 ausgestattet sind oder alle Gasgeräte der Bauarten B22, B23, B32 und B33 mit einer Überwachung des Abgasmassenstromes (Differenzdruckwächter) gemäß ÖVGW QS-G 300 ausgeführt sind. • Ein Verbrennungsluftverbund, welcher ausreichend Verbrennungsluft für die Gasgeräte zur Verfügung stellt, kann mittels Lüftungsöffnungen vom Aufstellraum zu angrenzenden Räumen mit Fenstern oder Türen ins Freie hergestellt werden. Nicht abgedichtete Türen und Fenster zu Gängen und Stiegenhäusern oder ähnlichen Räumen gelten ebenfalls als ins Freie führend. Der jeweilige Verbrennungsluftverbund setzt sich aus der Summe dieser Räume zusammen. • Für die Dimensionierung der Verbrennungsluftzuführung sind folgende Angaben bzw. Informationen notwendig: – Gesamtnennwärmebelastung aller im Verbrennungsluftverbund aufgestellter Gasgeräte der Bauarten B (zur Bestimmung des Verbrennungsluftbedarfs) Abb. 1: Verbrennungsluftbedarf von Gasfeuerstätten der Bauarten B (VBedarf) Nennwärmebelastung [kW] notwendige Verbrennungs- luftmenge [m3/h] Abb. 2: Nachströmendes Volumen über den Aufstellraum VAR Aufstellungsraum [m3] Volumenstrom über Gebäude [m3/h] PNB Verbrennungsluftmenge kW m3/h 5 8,6 6 10,3 7 12,0 8 13,7 9 15,4 10 17,1 11 18,8 12 20,5 13 22,2 14 23,9 15 25,7 16 27,4 17 29,1 18 30,8 19 32,5 20 34,2 21 35,9 22 37,6 23 39,3 24 41,0 25 42,8 26 44,5 27 46,2 PNB Verbrennungsluftmenge kW m3/h 28 47,9 29 49,6 30 51,3 31 53,0 32 54,7 33 56,4 34 58,1 35 59,9 36 61,6 37 63,3 38 65,0 39 66,7 40 68,4 41 70,1 42 71,8 43 73,5 44 75,2 45 77,0 46 78,7 47 80,4 48 82,1 49 83,8 50 85,5 Tabelle: Verbrennungsluftbedarf von Gasfeuerstätten der Bauarten B (VGerät) – Größe des Aufstellraumes und der angrenzenden Räume für den Verbrennungsluftverbund (zur Ermittlung des nachströmenden Volumens bzw. des anrechenbaren Volumenstromes) Abb. 3: Nachströmendes Volumen über angrenzende Räume über 100 m3 VNR (n50 ≥ 3,0 h-1) Raumvolumen Nebenraum [m3] anrechenbarer Volumenstrom [m3/h] MUSTER

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