29 GASINSTALLATION Grundlagen der Gasinstallation 1.4 Leitungsverlegung Erdverlegte Grundstücksleitungen Bei erdverlegten Grundstücksleitungen sind, in Gasfluss richtung gesehen, folgende Einbauten vorzusehen: (1) Absperreinrichtung, elektrische Trennstelle vor dem Eintritt ins Erdreich (2) elektrische Trennstelle, Absperreinrichtung nach dem Austritt aus dem Erdreich Der Einbau der Absperreinrichtung nach (2) kann entfallen, wenn es sich um eine Verbrauchsleitung für ein einziges Objekt handelt und die Lage der Absperrung (1) am Ende der erdverlegten Grundstücksleitung durch ein dauerhaftes Hinweisschild gekennzeichnet ist. Das Hinweisschild kann entfallen, wenn die Lage der Absperrung (1) leicht erkennbar ist (z. B.: Zähler block). Bei Leitungen aus Kunststoff entfallen die elektrischen Trennstellen. Hochführung von erdverlegten Grundstücksleitungen Bei erdverlegten Leitungen aus PE ist beim Eintritt in das Gebäude eine Mauerdurchführungseinheit (siehe ÖVGW-Prüfrichtlinie QS-G 491) zu verwenden. Werden PE-Leitungen in Verlängerung der erdverlegten Grundstücksleitung in der Außenfassade von Baulichkeiten hochgeführt, so darf diese Hochführung bis maximal 1,5 Meter über Niveau erfolgen. Hochgeführte PE-Rohrleitungen sind vor mechanischer und thermischer Beschädigung sowie UV-Strahlung zu schützen. allgemein zugänglich publicly accessible Fahrschacht lift shaft Garage garage Gefälle gradient Lüftungsschacht ventilation shaft mechanische und thermische mechanical and thermal Beschädigung damage Querung crossing Rollenraum pulley room Steigleitung riser Triebwerksraum engine room unbelüftet nonventilated 1.4.6 Gaszähleranlage Die Gaszähleranlage besteht aus • dem Gaszähler, • der Gaszählermontagevorrichtung, • der Gaszählerabsperreinrichtung, • der Verbindung Gaszähler-Verteilungsleitung, • der Verbindung Gaszähler-Verbrauchsleitung • sowie eventuell vor dem Gaszähler montierte Druckregler oder Gasmangelsicherungen. Die Auswahl des anzuschließenden Gaszählers richtet sich nach der Zahl und dem Gasverbrauch (m3/h) der angeschlossenen Geräte und wird vom Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors bestimmt. Die Bauart und die Nennbelastung des Gaszäh lers, die Art der Aufstellung und der Aufstellungsort werden vom Netzbetreiber unter Be dacht nahme auf die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, wobei auf die Möglichkeit mechanischer Beschädigung und/oder Korrosion zu achten ist. Abb. 1: Zweirohr- und Einrohrbalgenzähler ⮞ Zählen Sie elektrische Schutzmaßnahmen bei Gasanlagen auf. ⮞ Beschreiben Sie die Anforderungen an Schutzrohre. ⮞ Beschreiben Sie den Prüfvorgang bei einer Gasinstallation. ⮞ Nennen Sie die Prüfdrücke für die Vor- und Dichtheitsprüfung. ⮞ Nennen Sie die Dauer einer Dichtheitsprüfung. ⮞ Zählen Sie auf, wann Gasleitungen auf Dichtheit geprüft werden müssen. ⮞ Zählen Sie Anlagenteile auf, die unter Betriebsdruck geprüft werden dürfen. ⮞ Nennen Sie Installationsrichtlinien für Innenleitungen. ⮞ Zählen Sie Verlegerichtlinien für die Verteilungsleitungen auf. ⮞ Nennen Sie Richtlinien für die Verlegung von Verbrauchsleitungen. ⮞ Zählen Sie Bereiche auf, in welchen keine Gasleitungen verlegt werden dürfen. ⮞ Beschreiben Sie die Ausführung erdverlegter Grundstücksleitungen. Kompetenzcheck MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==