28 1.4 Leitungsverlegung Grundlagen der Gasinstallation Dichtheitsprüfung unter Betriebsdruck Werden geprüfte Leitungen mit bereits gasführenden Leitungen verbunden, ist das Verbindungsstück unter Betriebsdruck mit schaumbildenden, nicht korrosiven Mitteln auf Dichtheit zu überprüfen. Die Prüfung der Anschlüsse von Gaszählern, Sicherheits- und Regeleinrichtungen sowie der Geräteanschlussleitungen (auch vor Ort hergestellt bis max. 1,5 Meter Länge) erfolgt ebenfalls bei Betriebsdruck unter Verwendung von schaumbildenden Mitteln oder eines Gas-Konzentrations-Messgerätes gemäß ÖVGW G O241. Indexprüfung Die Kontrolle der Dichtheit von Verbrauchsleitungen, die bereits einer Druckprobe unterzogen wurden, darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers bei Vorhandensein eines Balgengaszählers ≤ G 6 (Qmax 10 m3/h) über dessen Zählwerk erfolgen. Vor einer derartigen Überprüfung muss jedoch die Funktionsfähigkeit des Gaszählers geprüft werden. 1.4.5 Leitungsführung gemäß ÖVGW G K21 (MOP bis 100 mbar) bzw. ÖNORM EN 1775 Allgemeines Innenleitungen dürfen nicht geführt werden in: • Traforäumen • Lüftungsschächten, Müllabwurfanlagen und Kohleschütten • Fahrschächten, Triebwerks- und Rollenräumen von Aufzügen • Fanghohlräumen • Abwasserleitungen. Verteilungsleitungen Verbrauchsleitungen Abb. 1: Prüfgerät zur Vor-/ Hauptprüfung von Gas- leitungen Abb. 2: Gas-Konzentrationsmessgerät von Gasleitungen Betriebsdruck operating pressure inertes Gas inert gas Prüfdruck test pressure Temperaturausgleich temperature balancing Wassersäulenmanometer water gauge manometer Leitungen dürfen durch unbelüftete Hohlräu me nur in Schutzrohren geführt werden. Bei Leitungsführungen durch Garagen sind die Bestimmungen für Garagen einzuhalten. Sie dürfen nur in allgemein zugänglichen Bauteilen, Installationsschächten oder Räumen geführt werden, die zu der von der jeweiligen Verbrauchsleitung versorgten Wohn- oder Betriebseinheit gehören. Soweit die Durchführung von Gasleitungen durch Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten gesetzlich zulässig ist, müssen das Gasrohr und das Schutzrohr aus Stahl hergestellt sein. Nicht vermeidbare Verbindungen sind geschweißt auszuführen. In diesen Fällen muss, in Gasflussrichtung gesehen, vor der Querung des Lagerraumes eine leicht zugängliche Absper rung eingebaut werden. Das Gefälle soll in Richtung zum Hausanschluss verlaufen. Verteilungsleitungen, die mehrere Gaszähler versorgen, sollten nur in allgemein zugänglichen Gebäudeteilen oder Installationsschächten verlegt werden. Ist dies nicht möglich, muss in einem allgemein zugänglichen Teil eine Absperrung für den nicht allgemein zugänglichen Teil der Anlage installiert werden. Jede Kundenanlage (Gaszähler) muss über eine in einem allgemein zugänglichen Bauteil angeordnete Absperreinrichtung absperrbar sein. Sind mehrere Steigleitungen vorhanden, muss jede für sich im allgemein zugänglichen Bereich absperrbar sein. MUSTER
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