Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Grundlagen der Gasinstallation 1.4 Leitungsverlegung GASINSTALLATION 27 1.4.4 Druckprobe, Dichtheitsprüfung gemäß ÖVGW G K63 (MOP bis 100 mbar) bzw. ÖNORM EN 1775 Druckprüfung Inerte Gase sind reaktionsträge Gase, wie Edelgase und Stickstoff, die sich an chemischen Reaktionen gar nicht oder nur unter extremen Bedingungen beteiligen. Die Verbindungsstellen sind im Zuge der Druckprobe auch optisch zu beurteilen. Dabei sind z. B. Schweißnähte auf Versatz, Randkerben und Überhöhungen zu beurteilen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, eine stichprobenweise, spezielle Überprüfung der Schweißnähte zu verlangen. Vorprüfung (Festigkeitsprüfung) Die Vorprüfung hat mit einem Druck von 1 bar zu erfolgen. Dabei sind die Verbindungsstellen mit einem schaumbildenden Mittel gemäß ÖNORM EN 14291 auf Dichtheit zu prüfen. Es dürfen nur korrosionshemmende, schaumbildende Mittel verwendet werden. Bei frei oder unter Putz verlegten Leitungen mit Gewindeverbindungen (geschraubte Leitungen) entfällt die Vorprüfung. Alle Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, die nicht für diesen Prüfdruck ausgelegt sind, müssen vorher ausgebaut werden. An bereits montierten Gasgeräten ist die Geräteabsperrung zu schließen und eventuell die lösbare Verbindung zu öffnen. Dichtheitsprüfung Die Dichtheitsprüfung erfolgt mit einem Druck von 150 mbar unter Zuhilfenahme eines Wassersäulenmanometers oder elektronischer Messgeräte. Elektronische Messgeräte müssen eine Ablesegenauigkeit von mindestens 0,1 mbar aufweisen. Eine Leitung ist dicht, wenn nach dem Temperaturausgleich der eingestellte Prüfdruck bei gleich bleibenden Bedingungen nicht mehr als 0,1 mbar abweicht. Die Prüfdauer ist vom Leitungsvolumen abhängig. Richtwerte für den Rohrinhalt (siehe Anhang Seite 362) Um Temperatureinflüsse über das Wassersäulenmanometer zu verhindern, sollte dieses auf eine wärmedämmende Unterlage (Styropor oder Ähnliches) gestellt werden. Vor der Durchführung der Dichtheitsprüfung sind alle Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen und Gasgeräte anzuschließen! Abb. 1: Vorprüfung Abb. 2: Dichtheitsprüfung Jede fertig gestellte Leitung ist vor dem Aufbringen eines passiven Korrosionsschutzes an den Rohrverbindungsstellen auf Dichtheit zu prüfen. Unter Putz verlegte Leitungen sind vor dem Verputzen zu prüfen. Leitungen, die länger als 12 Monate außer Betrieb waren, sind ebenfalls auf Dichtheit zu prüfen. Ebenso Leitungen, an denen Änderungen oder Reparaturen durchgeführt oder Innenreinigungen vorgenommen wurden. Vor Ort hergestellte Geräteanschlussleitungen mit einer Länge über 1,5 Meter sind ebenfalls einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen dürfen mit Luft oder inertem Gas durchgeführt werden. Die Verwendung von Sauerstoff oder Azetylen ist verboten. Prüfungen mit Brenngas unter Betriebsdruck dürfen nur nach den Bestimmungen „Dichtheitsprüfung unter Betriebsdruck“ vorgenommen werden. Leitungsvolumen Mindestprüfdauer < 100 l 10 min ≥ 100 l < 200 l 20 min ≥ 200 l 30 min MUSTER

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