319 WASSERINSTALLATION Entwässerungsanlagen 11.8 Richtungsänderungen von Fallleitungen Ab zwei Fallleitungsverzügen in einer Fallleitung, z. B. in Terrassenhäusern, sind diese mit Nebenlüftungen auszuführen. Die Entwässerungsgegenstände sind möglichst an die liegenden Teile der Abwasserleitung anzuschließen. Anschlüsse an die Nebenlüftungen sind unzulässig. Umgehungsleitung von Fallleitungsverzügen Beim Übergang von Fallleitungsverzügen ist die Umgehungsleitung mindestens 2,0 m über dem zulaufseitigen Bogen sowie 1,0 m nach dem ablaufseitigen Bogen anzuschließen. Die Dimension der Umgehungsleitung muss jener der Fallleitung entsprechen, hat jedoch maximal DN 100 zu betragen. Die Einmündungen in die Fallleitung müssen in einem Winkel von 45° bis 67,5° erfolgen. Beim Anschluss von Anschlussleitungen an Fallleitungen sind Abzweiger mit Winkeln von 87° bis 88,5° zu verwenden. Gefälle Das Gefälle darf höchstens 5 % betragen. Gefällsbrüche sind zu vermeiden. Beim Einbau von exzentrischen Reduktionen in liegenden Leitungen sind diese möglichst scheitelbündig zu verlegen. Abb. 2: Fallleitungsverzüge in Terrassenhäusern Abb. 3: Einbindung von Umgehungsleitungen Abb. 4: Einmündung der Umgehungsleitung in die Fallleitung Abb. 1: Einmündungen von Fallleitungen (mehr als 33 m Fallhöhe) in eine Sammelleitung Abb. 5: Abzweiger 87° MUSTER
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