Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Umlenkbogen oder von der Einmündung der Fallleitung, von Anschlüssen freizuhalten. – Bei Fallleitungsverzügen dürfen Anschlüsse erst nach dem zulaufseitigen Bogen in einem Abstand von 1,0 m sowie 1,0 m vor und nach dem ablaufseitigen Bogen angeordnet werden. – Ist der Fallleitungsverzug kleiner als 2,0 m, ist eine Umgehungsleitung einzubauen. Anschlüsse in diesem Bereich sind in die Umgehungsleitung einzubinden. – Einmündung der Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung sowie die zu- und ablaufseiti- gen Bögen einer Verziehung sind mit zwei 45° Bögen und einem Zwischenstück von 250 mm Länge aufzulösen. Wenn eine Umgehungsleitung ausgeführt wird, dürfen Bögen von 87° bis 88,5° verwendet werden. • Bei Fallleitungen mit mehr als 33 m Fallhöhe müssen bei Fallleitungsverzügen und bei der Einmündung in eine Sammel- oder Grundleitung Umgehungsleitungen eingebaut werden. Diese Umgehungsleitung darf erst 1,5 m nach dem Aufstandsbogen in die Sammel- oder Grundleitung eingemündet werden. Die Umlenkung der Fallleitung ist mit zwei Bögen (2 x 45°) und einem Zwischenstück mit 250 mm Länge auszuführen. Bei Fallleitungsverzügen mit Richtungsänderungen bis 45°, gemessen von der Lotrechten und mit einer Achsverschiebung bis zu 1 m sind keine be- sonderen verlegetechnischen Maßnahmen erforderlich. 318 11.8 Richtungsänderungen von Fallleitungen Entwässerungsanlagen Anschlusswert connection value Berücksichtigung der considering simultaneity Gleichzeitigkeit Brandverhalten reaction to fire chemischer Angriff chemical aggression Dichtheit tightness Entwässerungsgegenstand drainage object Abb. 1: Anschlussfreie Zonen bei Einmündung in Sammel- oder Grundleitung h = Fallhöhe, Z = Zone, in der Anschlüsse möglich sind Abb. 2: Anschlussfreie Zonen bei Fallleitungsverzügen ab 2 m bis 10 m Abb. 3: Einmündung in Fallleitungsverzügen kleiner als 2 m Abb. 4: Einmündungen von Fallleitungen (10 m bis 33 m) in einer Sammelleitung MUSTER

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