Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

• Grundsätzlich ist das Überbauen der Grundstücksleitung zu vermeiden. Besteht die Notwendigkeit, die erdverlegte Grundstücksleitung ausnahmsweise durch Hohlräume oder unter Gebäudeteilen durchführen zu müssen, sind sie in diesem Bereich in Schutzrohren zu verlegen. Freiverlegte Leitungen gemäß ÖVGW G K21 (bis 100 mbar) • Freiverlegte Rohrleitungen und Armaturen mit korrosionsgefährdetem Gehäuse sind mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu versehen. Treten erhöhte chemische Einflüsse auf, ist der Korrosionsschutz wie bei erdverlegten Leitungen auszuführen. Zusätzlich kann der Einbau von Schutzrohren vorgeschrieben werden. • Werden Gas- und Wasserleitungen übereinander geführt, ist die Gasleitung oberhalb der Wasserleitung zu verlegen. Muss die Wasserleitung oberhalb der Gasleitung geführt werden, so ist die Wasserleitung zur Vermeidung von Schwitzwasser zu umhüllen. • Freiverlegte Gasleitungen müssen als solche ein - deutig erkennbar sein (gelbe Kennzeichnung oder Anschluss eines Gasgerätes). • Werden Leitungen durch Geschoßdecken oder durch Wände von Nassräumen geführt, so müssen dabei Schutzrohre verwendet werden. • Werden frei verlegte Leitungen verkleidet, so sind sie als Leitungen in Hohlräumen zu betrachten. Es gelten die Bestimmungen für Leitungs führung in Hohlräumen. • Eine Leitungsbefestigung an Dach- und Holzkonstruktionen ist nur dann zulässig, wenn Bewegungen der Konstruktion nicht zu Spannungen in der Gasleitung führen (Verwendung geeigneter Gleitschellen). • Außenliegende, metallene, frei verlegte Leitun gen sind in eine allfällig vorhandene Blitzschutzanlage einzubinden. • Freiverlegte Leitungen im Bereich von Wär mequel len (Oberflächentemperaturen 80 bis 200 °C) sind in einem Mindestabstand von 20 cm zu verlegen. Bei Temperaturen über 200 °C ist ein Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten. Bei Ummantelung der Leitung mit mindestens 2 cm nicht brennbarem Dämmstoff (Schmelzpunkt > 1000 °C) halbiert sich dieser Mindestabstand. Unter Putz verlegte Leitungen gemäß ÖVGW G K21 (bis 100 mbar) • Werden Leitungen durch Geschoßdecken geführt, sind Verbindungen im Bereich der Deckenkonstruktion zu vermeiden. 23 GASINSTALLATION Grundlagen der Gasinstallation 1.4 Leitungsverlegung Abb. 1: Rohrgrabenprofil Tabelle 1.8: Mindestbreiten der Rohrgräben DA PE-Leitungen DN Stahlleitung B B ≤ 63 mm 40 cm 65 mm 50 cm 90 mm 50 cm 80 mm 60 cm 110 mm 50 cm 100 mm 60 cm 160 mm 50 cm 150 mm 60 cm 225 mm 60 cm 200 mm 60 cm Bei Arbeiten im Rohrgraben sind diese Grabenbreiten entsprechend zu vergrößern. Freiverlegte Leitungen sind mit Abstand von der Wand und/oder der Decke zu verlegen. Die Befestigung muss mit Abstands- oder Hängeschel len erfolgen, die für das Leitungs ma te rial geeignet sind und an fest verankerten Bau tei len befestigt sind. Sie sind so zu installieren und zu schützen, dass sie unter normalen Voraussetzungen keiner vorhersehbaren Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind. Abstandsschelle distance clamp Absperreinrichtung gas cut-off device Flansch flange Hängeschelle hanging clamp Hinweisschild decal information Hohlraum cavity Kaltbiegen cold deflection Leitungsführung conduit Mauerdurchführung wall duct Querung crossing Rohrgraben pipe trench Schutzrohr protective pipe Schwitzwasser condensed water Wasserleitung water pipe Zustimmung agreement; assent MUSTER

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