6.4.7 Inbetriebnahme Für die Inbetriebnahme der Verbrauchsanlage sind erforderlich: • Inbetriebnahme und Druckprüfung gemäß ÖNORM B 2531; • Austausch des Wasserinhalts der Trinkwassererwärmungsanlage mit Kaltwasser unter Einbeziehung aller Entnahmestellen; • Spülung mit Warmwasser bis zur Temperaturkonstanz und Dokumentation der gemessenen Maximaltemperatur; • optional eine thermische Desinfektion der Trinkwassererwärmungsanlage; • Erstuntersuchung gemäß unmittelbar nach der Spülung mit Warmwasser bzw. nach einer eventuellen thermischen Desinfektion (sofern vorgesehen); • bestimmungsgemäßer oder provisorischer Betrieb unmittelbar nach der Spülung; • Übergabe der Dokumentation gemäß ÖNORM B 2531. 6.4.8 Betrieb Betrieb und Instandhaltung müssen gemäß ÖNORM EN 806-5 und ÖNORM B 2531 erfolgen. Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Betrieb ist die dokumentierte Inbetriebnahme. Es sind Betriebskontrollen durchzuführen und mikrobiologische Untersuchungen zu veranlassen. Brauseköpfe, Brauseschläuche und Strahlregler sind durch die Zuständigen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen und zu desinfizieren oder erforderlichenfalls zu ersetzen. Darüber sind die Zuständigen von den Verantwortlichen zu informieren. 6.4.9 Mikrobiologische Untersuchung Biofilmaufbau, Korrosionen, Ablagerungen, Veränderungen an der Anlage, Änderungen des Nutzungsverhaltens, Veränderungen an Einstellungen, Verschleiß und dgl. können zu Veränderungen der Qualität des Kalt- und Warmwassers führen. Durchfluss- und Temperaturmessungen und weitere Erhebungen geben im laufenden Betrieb Hinweise auf Mängel. Die Qualitätskontrolle hat durch die Untersuchung auf Gruppen von Mikroorganismen zu erfolgen, die als Indikatoren für den hygienischen Zustand heranzuziehen sind: • Koloniezahl bei 22 °C Bebrütungstemperatur; • Koloniezahl bei 37 °C Bebrütungstemperatur; • Pseudomonas aeruginosa; • Legionellen. Untersuchungsarten und Untersuchungsumfang Es gibt folgende Arten an Untersuchungen: • Erstuntersuchung – E; • erste regelmäßige Untersuchung – ER; • regelmäßige Untersuchung – R; • weitergehende Untersuchung – W. Probenahme Die Probenahme hat vom Sachverständigen oder von einer hierzu qualifizierten Person in Absprache mit ihm zu erfolgen. Probenahmen sind unter den realen Betriebsbedingungen vorzunehmen. Bei regelmäßigen Untersuchungen ist eine Entriegelung von Einrichtungen zum Verbrühungsschutz nicht unbedingt erforderlich. Der Verzicht auf eine Entriegelung ist bei den Probendaten zu vermerken. Als Probengefäße sind innensterile Flaschen zu verwenden; vorzugsweise mit Schraubverschluss. Die Flaschen sind zu beschriften und die erforderlichen Daten (mind. Datum, Uhrzeit, Entnahmestelle und Temperatur) sind zu dokumentieren. Bewertung der Ergebnisse Die hygienische Beurteilung der Ergebnisse aus den Prüfungen ist von einem Sachverständigen vorzunehmen. Die Ergebnisse müssen in ihrer Aussage eingeteilt werden in: • „hygienisch einwandfrei“, • „hygienisch akzeptabel“, • „hygienisch mangelhaft“ oder • „hygienisch nicht akzeptabel“. 6.4.10 Sanierungsmaßnahmen Folgende Festlegungen müssen vorliegen: • Istzustandserhebung; • Systemanalyse; • Systembewertung mit der Erfassung problematischer Bereiche. Die Sanierungsmaßnahmen können je nach Anwendungsfall umfassen: • installationstechnische Maßnahmen; • Maßnahmen in der Betriebsführung; • unterstützende Systemdesinfektion. 6.4.11 Maßnahmen zur Verhinderung einer Vermehrung von Mikroorganismen In Verbrauchsanlagen ist eine übermäßige Biofilmbildung zu vermeiden. Gemäß ÖLMB, Kapitel B1 [1] ist nativ einwandfreies Wasser zu bevorzugen. Bei nach dem Stand der Technik errichteten Verbrauchsanlagen ist eine Zudosierung von Wirkstoffen nicht erforderlich. Derartige Zudosierungen sind auch präventiv nicht vorzusehen. Eine kontinuierliche Zudosierung ist nur zulässig, wenn zuvor Systemdesinfektionen ohne ausreichenden Erfolg durchgeführt wurden, betriebstechnische Maßnahmen zu keiner nachhaltigen Verbesserung führen und installationstechnische Maßnahmen nicht zeitgerecht umgesetzt werden können. 271 Warmwasserbereitungsanlagen 6.4 Trinkwasser-Erwärmungsanlagen gemäß ÖNORM B 1921 MUSTER
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