Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

269 WASSERINSTALLATION Warmwasserbereitungsanlagen 6.3 Bemessung von Warmwasserbereitern mit Wannenbädern: mit Brausebädern: Beim Durchflusssystem ist die Minuten-Spitzenleistung für die Größenbestimmung der Durchflussbatterie ausschlaggebend. Ob eine Heizwasserspeicherung notwendig ist, hängt von der Kesselleistung ab. Eine Heizwasserspeicherung ist nicht notwendig, wenn die Kesselleistung größer ist als die Wärmeleistung für die Warmwasserbereitung, und die gesamte Kesselleistung kurzfristig für die Warmwasserbereitung zur Verfügung steht. Falls das Warmwasser des Durchflusssystems gespeichert werden soll, ist die Speichergröße gleich wie beim Speichersystem zu bemessen. Minuten-Verbrauch: q = Warmwasserbedarf je Person als Mittelwert ≈ 10 l/min Leistung der Durchflussbatterie: Beispiele: 1. Bei einem Wohnhaus soll eine zentrale Wassererwärmungsanlage für 50 Wohneinheiten mit Wannenbad in Form eines Durchflusssystems errichtet werden. Es werden 3 bis 4 Personen je Wohnung angenommen, wobei die Warmwassererzeugungstemperatur 45 °C betragen soll, Kaltwasser = 10 °C. Erforderliche Wärmeleistungen: PWW = 12 · n · φ PWW = 12 · 50 · 0,32 = 192 kW Minuten-Verbrauch: Q ≈ q · √n · z Q ≈ 10 · √ 50 · 3,5 = 132,29 l/min Leistung der Durchflussbatterie: PDb = Q · c · ∆ϑ 60 PDb = 132,29 · 4,2 · 35 60 = 19446 60 = 324 kW 2. Bei einem Wohnhaus soll eine zentrale Wassererwärmungsanlage für 30 Wohneinheiten mit Wannenbad in Form eines Durchflusssystems errichtet werden. Es sind keine Angaben über Personen je Wohnung vorhanden, wobei jedoch die Warmwassererzeugungstemperatur 50 °C betragen soll, Kaltwasser 10 °C. Erforderliche Wärmeleistungen: PWW = 12 · n · φ PWW = 12 · 30 · 0,36 = 129,60 kW Minuten-Verbrauch: Q ≈ q · √n · z Q ≈ 10 · √30 · 3,5 = 102,47 l/min Leistung der Durchflussbatterie: PDb = Q · c · ∆ϑ 60 PDb = 102,47 · 4,2 · 40 60 = 17214,87 60 = 287 kW 6.4 Trinkwassererwärmungsanlagen – Mikrobiologische Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit und deren Überwachung gemäß ÖNORM B 1921 Ziel dieser ÖNORM ist es, dass das Wasser durch die Trinkwassererwärmungsanlage hygienisch nicht nachteilig beeinflusst wird. Die vorliegende ÖNORM geht von Trinkwasser gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TWV) und des ÖLMB (Österreichisches Lebensmittelbuch), Kapitel B1 Trinkwasser aus. Die Anspeisung von Trinkwassererwärmungsanlagen erfolgt mit Trinkwasser. Dennoch kann es in Abhängigkeit vom Zustand der Trinkwassererwärmungsanlagen zu einer relevanten mikrobiellen Belastung des erwärmten Trinkwassers kommen. Bei der Erarbeitung dieser ÖNORM wurden ökologische Aspekte (Energieverbrauch, Wasserverbrauch) und ökonomische Aspekte (Beschaffungs-, Energie-, Wasser-, Wartungs- und Prüfkosten) berücksichtigt und dem erforderlichen Ziel des hygienisch einwandfreien Warmwassers gegenübergestellt. 6.4.1 Anwendungsbereich Diese ÖNORM legt Anforderungen an den Betrieb sowie die Überwachung und Sanierung von Trinkwassererwärmungsanlagen im Hinblick auf die Erzielung und Erhaltung der mikrobiologischen Wasserqualität fest. Nicht Gegenstand dieser Norm sind: • Trinkwassererwärmungsanlagen, die ausschließlich eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus versorgen (z. B. Wohnungsstationen oder elektrisch betriebene Warmwasserbereiter mit Speicher, die eine einzelne Wohneinheit versorgen) • Warmwasserversorgungsanlagen in Bereichen mit reiner Büronutzung, die in den einzelnen Warmwasserverteilsystemen (ohne Inhalt des WarmPWW = 12 · n · φ Q ≈ q · √n · z. PDb = Q · c · ∆ϑ 60 m l in kg k J · K m kJ in 60 = 60 = kJ s = kW Minuten – Verb. = Warmwasserbed. Wohnungen x Personen pro Wohnung Q = l min PWW = 6 · n · φ Leistung d. Db. = min. Verb. x spez. Wärme x Temperaturdifferenz 60 K PDb = MUSTER

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