Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Gewinderohre müssen durch Verbindungsstücke (siehe ÖNORM EN 10242) mit rechtsgängigem Gewinde verbunden werden. Die Gewinde müssen der ISO 7-1 entsprechen. Durch die Abdichtung darf der Rohrquerschnitt nicht verringert werden. • Gasschlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl Nur für den Anschluss von Gaszählern in bestehenden Leitungsanlagen und für frei verlegte Geräteanschlussleitungen zulässig (gemäß ÖVGWQualitätsstandard QS-G 384 geprüft) Eine Verlegung im Fußboden oder im Erdreich ist verboten! 1.3.3 Auf Putz verlegte Rohrleitungen Stahlrohre: • Gewinderohre gemäß ÖNORM EN 10255 nahtlos oder geschweißt • nahtlose Stahlrohre gemäß ÖNORM EN 10216-1 • geschweißte Stahlrohre gem. ÖNORM EN 10217-1 • Stahlrohre gemäß ÖNORM EN 10208-1 Kupferrohre gemäß ÖNORM EN 1057 mit erforderlicher Mindestwanddicke Nahtlose Präzisionsstahlrohre gemäß ÖNORM EN 10305-1 mit entsprechender Mindestwanddicke (nur für Reparaturarbeiten, Umstellung auf eine andere Gasart und für Mess- und Steuerleitungen). Nahtlose Präzisionsstahlrohre dürfen nicht verkleidet oder verdeckt werden. • Edelstahlrohre, Rohre mit Pressverbindungssystem gemäß ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 314 oder Schweißverbindung mit erforderlicher Mindestwanddicke • vorummantelte, biegbare Edelstahl-Wellrohre gemäß ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 315 • Edelstahlrohre, Rohre gemäß ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 313 bzw. DVGW-Arbeitsblatt GW541 mit erforderlicher Mindestwanddicke. Ein werkseitig aufgebrachter Kontaktschutz ist zulässig. Schweißverbindung gemäß ÖNORM EN ISO 15607 und Pressverbindung gemäß ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 314. Eine Verlegung im Fußboden oder im Erdreich ist verboten! • vorummantelte, biegbare Edelstahl-Wellrohre gemäß ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 315 1.3.4 Rohrverbindungen und Formstücke Rohre aus duktilem Gusseisen (Sphäroguss, Gusseisen mit Kugelgrafit) Stahlrohre Vor dem Herstellen der Schweißverbindung ist auf ein spannungsfreies Zusammenführen der Rohrenden Bedacht zu nehmen. Der verwendete Zusatzwerkstoff (Draht oder Elektrode) muss mit dem Rohrmaterial verträglich sein. Schweißverbindungen an Stahlrohren dürfen nur von geprüften Schweißern (gemäß ÖNORM EN 287-1 oder ÖNORM M 7807) ausgeführt werden. Die Schweißverbindungen müssen zumindest den Abnahmekriterien der ÖNORM EN ISO 5817 (Bewertungsgruppe D) entsprechen. Verzinkte Rohre dürfen nicht verschweißt werden! 18 1.3 Rohrwerkstoffe und -verbindungen für Erdgasleitungen Grundlagen der Gasinstallation Die Rohrverbindung erfolgt fast ausschließlich mit der schubgesicherten Steckmuffenverbindung VRS Tiroflex. Die Verwendung von Stemmmuffen ist unzulässig. Es sind die Verlegeanleitungen des Rohrherstellers zu beachten. Gewindeverbindungen sind für sämtliche Innenleitungen grundsätzlich unzulässig. Gewindeverbindungen dürfen verwendet werden für: • die Änderung an bestehenden Leitungen mit Gewindeverbindung • Formstücke für den Geräteanschluss • Einbau von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen Die Verbindung erfolgt fast ausnahmslos durch Schweißung. Formstücke müssen für die jeweiligen Rohre und die entsprechende Verbindungstechnik geeignet sein. Tabelle 1.5: Mindestwanddicken für Edelstahlrohre Außendurchmesser (mm) 12 bis 18 22 bis 28 35 bis 54 64 bis 108 ab 133 Mindestwanddicke (mm) 1,0 1,2 1,5 2,0 2,6 Abb. 1: Vorummanteltes Abb. 2: Vorummantelte Edel- Edelstahl-Wellrohr stahl-Wellrohre mit Über- wurfmutter Tabelle 1.6: Mindestwanddicken für Präzisionsstahlrohre Außendurchmesser (mm) bis 12 14 bis 18 20 und darüber Mindestwanddicke (mm) 1,0 1,5 2,0 MUSTER

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