Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

209 WASSERINSTALLATION Wasser 1.11 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen 1.11.16 Schallschutz Der Schallschutz im Hochbau soll eine ungestörte Benutzung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen sicherstellen. Die Erfordernisse des Schallschutzes bei der Planung eines Gebäudes beziehen sich zunächst auf den Entwurf, und zwar sowohl hinsichtlich der Anordnung des Gebäudes am Bauplatz als auch hinsichtlich der Anordnung der Räume im Gebäude. • Mindestschallschutz beim Betrieb von haustechnischen Anlagen Haustechnische Einrichtungen sind die zu einem Gebäude gehörenden technischen Anlagen, bei deren Betrieb Schall entsteht und in vor Lärm zu schützen- de Räume übertragen werden kann, z. B. Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Der bei Be- trieb von haustechnischen Einrichtungen in vor Lärm zu schützende Räume übertragene Schall sollte: • bei gleich bleibenden oder intermittierenden (zeitweilig) Geräuschen (z. B. Heizanlage, Pumpe) Normanforderung <– 25 dB erhöhter Schallschutz <– 20 dB • bei kurzzeitigen, schwankenden Geräuschen (z. B. WC-Spülung) Normanforderung <– 30 dB erhöhter Schallschutz <– 25 dB nicht überschreiten. Erhöhter Schallschutz ist dann gegeben, wenn der zulässige Schallpegel um mindestens 5 dB(A) reduziert wird. Diese Schallanforderungen gelten immer für Fremdbereiche. Im eigenen Bereich bestehen nach Norm keine Anforderungen. Nutzgeräusche sind ebenfalls ausgenommen. Schallschutz Mindestschallschutz Schallursachen Schallschutztechnische Maßnahmen Schallschutz bezüglich der Wohnungstrennwände Schallschutzmaßnahmen bei Rohrleitungen Schallentwicklung bezüglich des Fließdruckes Abb. 1: zu schützender Wohnbereich Abb. 2: Anlagenbeispiel Nasszelle mit angrenzendem Wohnraum Energieversorgungsanlage energy supply plant Klimaanlage air-conditioning plant Schallpegel sound level Schallschutz sound insulation MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==