Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Der Anlagenerrichter einer Verbrauchsanlage hat den Betreiber ausreichend im Betrieb der Anlage zu un- terweisen, insbesondere über die sicherheitsrelevanten Teile der Anlage und deren erforderliche Wartungsintervalle. Der Betreiber der Verbrauchsanlage hat den Nach- weis über die Einhaltung der Wartungsintervalle zu dokumentieren. Sind schnellschließende Armaturen (Kugelhähne, Einhandmischer) eingebaut, ist der Betreiber wegen der Gefahr von unzulässigen Druckstößen auf eine sachgemäße Betätigung hinzuweisen. 201 WASSERINSTALLATION Wasser 1.11 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen • Die Mindestfließgeschwindigkeit beim Spülen der Installation muss 2 m/s betragen. • Das Wasser im System muss während des Spülens mindestens 20-mal ausgetauscht werden. • In Stockwerken ist mit den weitesten von der Steigleitung entfernten Entnahmestellen zu beginnen. • Vom Spülablauf müssen vollständige Aufzeichnungen erstellt und aufbewahrt sowie dem Eigentümer des Gebäudes übergeben werden. • Um Flussmittelrückstände ausreichend zu entfernen, kann es notwendig sein, mit warmem Wasser zu spülen. • Die Druckluft muss in ausreichender Menge und in einer hygienisch einwandfreien Qualität bereitgestellt werden. Spülen mit einem Wasser/Luft-Gemisch Das Rohrsystem kann mit einem Trinkwasser/LuftGemisch intermittierend (unterbrechen/aussetzen) mit einer Mindestfließgeschwindigkeit in jedem Rohrabschnitt von 0,5 m/s unter Druck gespült werden. Dazu muss eine bestimmte Mindestanzahl von Entnahmearmaturen geöffnet werden. Siehe nachfolgende Tabelle. Für eine manuelle Betätigung wird ein „Offen-Intervall“ von 5 s und ein „Geschlossen-Intervall“ von weniger als 2 s empfohlen. Mindestdurchfluss und Mindestanzahl von Entnahmestellen, die in Abhängigkeit vom größten Nenndurchmesser der Rohrleitung im gespülten Abschnitt für den Spülvorgang zu öffnen sind (bei einer Min- destfließgeschwindigkeit von 0,5 m/s: 1.11.11 Übergabe, Betrieb und Instandhaltung Bei Übergabe der betriebsbereiten Trinkwasserinstallation sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber nachfolgende Unterlagen zu übergeben: – Bestandspläne – Spülprotokoll – Betriebsanleitungen – Wartungserfordernisse und -Intervalle siehe EN 806-5 – Einschulungsprotokolle – Übergabeprotokolle Größte Nennweite der Rohrleitung im gespülten 25 32 40 50 65 80 100 Abschnitt, DN Mindestvolumenstrom bei vollständig gefülltem Rohr- 15 25 38 59 100 151 236 leitungsabschnitt, in l/min Mindestanzahl der vollständig zu öffnenden Entnahmestellen 1 2 3 4 6 9 14 mit DN 15 oder einer entspre- chenden Querschnittsfläche ⮞ Erklären Sie, womit die Druckprüfung von fertiggestellten Verbrauchsleitungen durchgeführt werden muss. ⮞ Erläutern Sie, wann eine Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchgeführt werden kann. ⮞ Erklären Sie, für welchen Systembetriebsdruck alle Bauteile ausgelegt werden müssen. ⮞ Erklären Sie, wie hoch die Druckprüfung mindestens durchgeführt werden muss. ⮞ Zählen Sie die wichtigsten Punkte auf, die bei der Druckprüfung mit Luft und inerten Gasen zu beachten sind. ⮞ Zählen Sie die wichtigsten Punkte auf, die bei der zweistufigen Druckprüfung für Rohre ≤ DN 50 Variante 1 sowie Variante 2 zu beachten sind. ⮞ Zählen Sie auf, was bei der Belastungsprüfung besonders zu beachten ist. ⮞ Zählen Sie auf, was bei der zweistufigen Druckprüfung für Rohre ≥ DN 50 Dichtheitsprüfung bzw. Be- lastungsprüfung besonders zu beachten ist. ⮞ Erklären Sie, worauf bei der Druckprüfung von Kunststoffrohren zu achten ist. ⮞ Zählen Sie auf, was beim Spülen der Rohrleitungen besonders zu beachten ist. ⮞ Zählen Sie alle Unterlagen auf, die bei der Übergabe der Anlage dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu übergeben sind. Kompetenzcheck MUSTER

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