Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

200 1.11 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Wasser Druckprüfungsprotokoll gemäß ÖNORM B 2531 Datum: Trinkwasseranlage – Prüfmedium – Luft oder inerten Gasen (für alle Rohrwerkstoffe) Auftraggeber Auftragnehmer Objekt Prüfabschnitt Rohrwerkstoffe und Dimensionen Prüfmedium Sichtkontrolle Höchster Systembetriebsdruck MDP Temperaturausgleich Zweistufige Druckprüfung bestehend aus Dichtheitsprüfung nach Variante 1 oder Variante 2 und Belastungsprüfung für alle Rohrleitungen bis zu DN 50, DN/OD 63 Dichtheitsprüfung – Variante 1 Prüfdruck 15 kPa (150 mbar) – Prüfdauer 60 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes oder Standrohres 0,1 kPa (1 mbar) Dichtheitsprüfung – Variante 2 Prüfdruck 100 kPa (1 bar) – Prüfdauer 60 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 5 kPa (50 mbar), zusätzlich sind alle Verbindungsstellen im System mit geeigneten blasenbildenden Prüfmitteln auf Dichtheit zu kontrollieren Belastungsprüfung Prüfdruck 300 kPa (3 bar) – Prüfdauer 10 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 10 kPa (100 mbar) Zweistufige Druckprüfung bestehend aus Dichtheitsprüfung und Belastungsprüfung für alle Rohrleitungen größer DN 50, DN/OD 63 Dichtheitsprüfung Prüfdruck 15 kPa (150 mbar) – Prüfdauer 90 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes oder Standrohres 0,1 kPa (1 mbar), zusätzlich können alle Verbindungsstellen im System mit geeigneten blasenbildenden Prüfmitteln auf Dichtheit kontrolliert werden Belastungsprüfung Prüfdruck 100 kPa (1 bar) – Prüfdauer 10 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 5 kPa (50 mbar) Die Dichtheit der Anlage wird bestätigt: Installationsfirma/Monteur Auftraggeber 1.11.10 Spülen der Rohrleitung • Die Trinkwasserinstallation muss möglichst bald nach der Installation und der Druckprüfung sowie unmittelbar vor der Inbetriebnahme mit Trinkwasser gespült werden. • Alle Verunreinigungen und Rückstände sollen durch das Spülen aus den Rohrsystemen entfernt werden, um Korrosionsvorgänge und hygienische Beeinträchtigungen zu verhindern. • Warm- und Kaltwasserleitungen dürfen nur mit Trinkwasser gespült werden, das keine Partikel ≥ 150 μm enthält. Um dieses zu gewährleisten, muss ein mechanisch wirkender Filter verwendet werden. • Wenn ein System nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme in Betrieb genommen wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tage) gespült werden. • Diverse Armaturen wie Handbrausen, Brauseköpfe, Siebe, Durchflussregler usw. sollten zur Erhöhung des Durchflusses beim Spülen ausgebaut werden. • Bei empfindlichen Armaturen wie Unterputzthermostaten müssen die Herstelleranweisungen beachtet werden. • Handelt es sich um umfangreichere Rohrleitungssysteme, so kann das Rohrleitungsnetz abschnittsweise gespült werden. • Bei einem Gebäude muss mit dem Spülen in den untersten Geschoßen begonnen werden und dies stockwerksweise nach oben fortgeführt werden. MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==