Ist es dennoch notwendig, verzinktes Stahlrohr mit Kupfer in derselben Installation zu verwenden, so ist nach der elektrochemischen Spannungsreihe der edlere dem unedleren Werkstoff, in Fließrichtung des Wassers gesehen, nachzuordnen, z. B. Kupfer nach verzinktem Rohr. Wobei der direkte Kontakt zwischen Produkten aus verzinktem Stahl und Kupfer verhin- dert werden muss, z. B. durch Messing-, oder Rot- gussfittinge. Weiters ist darauf zu achten, dass Produkte aus Kupfer und Produkte aus verzinktem Stahl nicht im selben Trinkwasser-Zirkulationssystem verwendet werden. 1.11.5 Druckprüfung • Fertiggestellte Verbrauchsleitungen innerhalb von Gebäuden müssen einer Druckprüfung mittels Trinkwasser unterzogen werden. Warm- und Kaltwasserleitungen dürfen nur mit Trinkwasser befüllt werden, das keine Partikel ≥ 150 μm enthält. • Bei Verbrauchsleitungen ist dann eine Druckprüfung mit weitgehend öl- und staubfreier Luft oder inertem Gas durchzuführen, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Druckprüfung die Anlage in Betrieb genommen werden kann oder wo ein provisorischer Betrieb mit regelmäßiger Wasserentnahme nicht durchzuführen ist, z. B. wegen Frostgefahr. • Die Druckprüfung mit Trinkwasser ist eine kombinierte Dichtheits- und Belastungsprüfung und hat für Leitungen innerhalb von Gebäuden und Grundstücken für alle Rohrwerkstoffe zu erfolgen. • Alle Bauteile sind auf einen Systembetriebsdruck bzw. Nenndruck von mind. 1000 kPa (10 bar) auszulegen. Der Prüfdruck muss um das 1,1-fache höher sein als der höchste Systembetriebsdruck (MDP), daher ist die Druckprüfung mit mindestens 1100 kPa (11 bar) durchzuführen. • Für Rohrleitungen bis maximal 100 m Länge und bis zu einer Dimension DN 80 ist die Druckprüfung ebenso mit dem 1,1-fachen des höchsten Systembetriebsdruckes (MDP) durchzuführen, wenn sich die Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb von Grundstücken befinden. Ansonsten ist die ÖNORM EN 805 anzuwenden. • Bei speziellen Rohrsystemen (Pressverbindungen mit „Unverpresst-Undicht-Funktion“) kann es notwendig sein, zusätzliche Dichtheitsprüfungen nach Herstellerangaben durchzuführen. 1.11.6 Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen Diese Druckprüfung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren, bestehend aus der Dichtheitsprüfung und der Belastungsprüfung. Die Druckprüfung mit Luft und inerten Gasen darf abschnittsweise erfolgen und ersetzt nicht die abschließende Druckprüfung mit Wasser. Das System darf mit keinem Prüfdruck über 300 kPa (3 bar) beaufschlagt werden. Ein höherer Prüfdruck erhöht nicht die Prüfgenauigkeit. Die Sicherheit von Personen und Gütern während der Prüfung ist zu beachten. Die Druckprüfung muss mit weitgehend öl- und staubfreier Luft oder inerten Gasen durchgeführt werden und ist für alle Rohrwerkstoffe geeignet. Bei speziellen Anlagen bzw. Gebäuden, bei denen er- höhte hygienische Anforderungen bestehen, ist für die Druckprüfung inertes Gas zu verwenden. Bei der Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen müssen die Verbindungen der Rohrleitungsteile zugänglich und sichtbar sein. Entlüftungsventile zum gefahrlosen Ablassen des Prüfdruckes sind vorzusehen. Ist ein Druckabfall erkennbar oder werden Undichtheiten festgestellt, so sind alle Verbindungen mit geeigneten blasenbildenden Prüfmitteln zu prüfen und nach dem Beheben der Undichtheit neuerlich zu prüfen. 1.11.7 Zweistufige Druckprüfung für Rohre ≤ DN 50, DN/OD 63 Dichtheitsprüfung – Variante 1 Die Verbrauchsleitungen sind mit dem Prüfmedium langsam auf einen Prüfdruck von 15 kPa (150 mbar) zu bringen. Die Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerä- tes oder Standrohres muss mindestens 0,1 kPa (1 mbar) betragen. Auf den Temperaturausgleich des Mediums ist Rücksicht zu nehmen. Die Prüfdauer hat mindestens 60 Minuten zu betra- gen. Bei Auftreten eines Druckabfalles ist die Ursache festzustellen und der Mangel zu beheben. Eine erneute Dichtheitsprüfung ist danach durchzuführen. Dichtheitsprüfung – Variante 2 Alternativ zur Dichtheitsprüfung Variante 1 kann die Dichtheitsprüfung mit einem Prüfdruck von 100 kPa (1 bar) durchgeführt werden, die Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes muss mindestens 5 kPa (50 mbar) betragen. Auf den Temperaturausgleich des Mediums ist Rücksicht zu nehmen. Die Prüfdauer hat mindestens 60 Minuten zu betra- gen. Bei Auftreten eines Druckabfalles ist die Ursache festzustellen und der Mangel zu beheben. Eine erneute Dichtheitsprüfung ist danach durchzuführen. 197 WASSERINSTALLATION Wasser 1.11 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen ⮞ Beschreiben Sie, was zu beachten ist, wenn verschiedene Metalle in einer Trinkwasserinstallation verbaut werden. ⮞ Erklären Sie, worauf zu achten ist, wenn Kupferrohre mit anderen Metallen in einer Installation verbaut werden. Kompetenzcheck MUSTER
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