1.11.3 Installation • Alle Rohrverbindungen müssen den zutreffenden Normen und Herstellerrichtlinien entsprechen. • Rohre müssen rechtwinkelig zu deren Achsen abgelängt werden. • Vor der Weiterverarbeitung ist das Rohr zu entgraten. • Rohre und Fittinge müssen an der Innenseite sauber und frei von Partikeln sein. • Rohrverbindungen müssen dauerhaft wasserdicht sein. • Bögen sind aus strömungstechnischer Sicht bei Richtungsänderungen bevorzugt einzubauen. • Kunststoffrohre sind vor UV-Strahlung zu schützen. • Es ist darauf zu achten, dass der systembedingte freie Durchflussquerschnitt bei der Herstellung von Rohrverbindungen erhalten bleibt. • Alle Rohrverbindungen müssen vor dem Verputzen, Verkleiden oder vor dem Anbringen einer sonstigen Abdeckung einer Druckprüfung unterzogen werden. • Die Verwendung von Gips und Gipsmörtel für Rohrbefestigungen ist nicht zulässig. • Zwischen Abwasserleitung und Verbrauchsleitungen ist das Herstellen einer unmittelbaren Verbindung unzulässig. • Durch den Einbau von Rohrtrennern, Rohrunterbrechern, Systemtrennern, Rückflussverhinderern und durch freie Ausläufe ist das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückströmen aus Systemen wie Sanitärgegenständen, Behältern, Geräten und Maschinen, die mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, zu verhindern, um eine Verunreinigung des Trinkwassers hintanzuhalten. • Ist bei der Wasserzähleranlage kein Rückflussverhinderer eingebaut, so ist bei Neuanlagen vor der ersten Entnahmestelle ein solcher einzubauen. • Alle Ein- und Austrittsöffnungen der fertigen oder teilweise fertigen Leitungen müssen während der Installation, an der noch keine Auslaufarmaturen oder andere Bauteile angeschlossen wurden, durch Kappen, Stopfen oder Blindflansche dicht verschlossen werden. • Durchlaufwasserheizer und Trinkwassererwärmer dürfen nicht direkt an Kunststoffrohrleitungen angeschlossen werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen kurzfristig (< 10 s) Höchsttemperaturen über 95 °C und einen Wasserdruck über dem höchsten Systembetriebsdruck (MDP) (< 10 %) zu- lassen. • Bei der Einführung eines Rohres in ein Gebäude muss das Rohr durch eine Mauerdurchführung gelegt werden, die das Eindringen von Wasser, Gas oder Insekten verhindert. Die Mauerdurchführung ist an deren Enden abzudichten. • Bei Installationen mit ausgedehnten geraden Rohrleitungssystemen müssen thermische Ausdehnungen und Kontraktionen der Rohre durch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: – Anfertigen von Dehnungsausgleichern, – Einbau von Richtungsänderungen, um lange gerade Rohrabschnitte zu vermeiden, – Einbau betriebsintern verwendeter Kompensatoren. Bei der Verlegung von Rohrleitungen ist die Schallerzeugung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das heißt, zwischen Rohrsystem und Bauwerk sind Einlagen aus Dämmmaterial zu verwenden. Bezüglich Schallschutz sind nachfolgende Maßnahmen bei Trinkwasserinstallationen zu beachten: – Das Installationssystem soll schalltechnisch vom Baukörper durch Verwendung von schalldämmenden Rohrummantelungen und schalldämmenden Rohrbefestigungen entkoppelt werden. – Einbau von geräuscharmen Armaturen – In Rohrleitungssystemen sollen zu große Fließgeschwindigkeiten vermieden werden. – Druckerhöhungsanlagen bzw. Pumpenanlagen nur in entsprechend schallgeschützten Räumen aufstellen. – Pumpenanlagen und Rohrsysteme sollen schall- technisch entkoppelt werden. • Kaltwasserleitungen sind gegen unzulässige Erwärmung zu dämmen bzw. gegen Kondenswasserbildung zu schützen. • Alle metallischen Rohrsysteme und metallische Einbauten müssen elektrisch zusammengeschlossen werden, um Potenzialunterschiede zwischen diesen Systemen innerhalb eines Objektes auszuschließen. • Soll eine metallische Rohrleitung vorübergehend wegen Austausch oder Reparatur von Rohrstücken oder Armaturen unterbrochen werden, so ist diese für die Dauer der Unterbrechung mit einer elektrischen Überbrückungsleitung aus Kupfer mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm2 zu überbrücken. • Es sind Rohrschellen oder -befestigungen aus geeigneten Werkstoffen zu verwenden, die die Anforderungen an den Brand- und Schallschutz erfüllen, sofern dieses gefordert ist. • Werden Rohre aus Kupfer oder nichtrostendem Stahl verlegt, dürfen verzinkte Schellen nur mit Isolierung verwendet werden. • Schutzrohre in Geschoßdecken müssen in einem Mindestabstand von 30 mm oberhalb des Fertigfußbodens abgelängt werden, um ein Eintreten von Flüssigkeit zu verhindern. • Werden Rohrleitungsführungen in Form von Aussparungen oder Schlitzen in tragende Konstruktionsteile eingearbeitet, darf die Standfestigkeit des Bauwerks darunter nicht beeinträchtigt wer- den. • Rohrleitungsdurchführungen durch Wände von Brandabschnitten, brandbeständigen Decken und Brandschutzwänden dürfen deren Unversehrtheit nicht beeinträchtigen. • Bei Rohrleitungssystemen müssen an der tiefsten Stelle Entleerungen vorgesehen werden. 195 WASSERINSTALLATION Wasser 1.11 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==