Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

4. ErP-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) 4.1 Geltungsbereich Die ErP (Energy related Products)-Richtlinie regelt die Anforderungen an Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, welche ab 26. September 2015 in Verkehr gebracht werden. Heizkessel für fossile Brennstoffe, Wärmepumpen und Kombiheizgeräte sowie Speicher und Warmwasserbereiter mit einer Nennheizleistung bis 400 Kilowatt und einem Speicherinhalt bis 2000 Liter sind davon betroffen. 4.2 Wirkungsgradbegriffe Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηson (Basis für Ökodesign-Anforderung) ηson = 0,85 · η1 + 0,15 · η4 η1 … 30 % Teillast-Wirkungsgrad, bezogen auf den Brennwert η4 … 100 % Volllast-Wirkungsgrad, bezogen auf den Brennwert Raumheizungsnutzungsgrad ηs (Basis für Labelling) ηs = ηson – Σ F(i) Σ F(i) … Korrekturfaktoren für Regler, elektrische Hilfsenergie, Stillstandsverluste etc. 4.3 Mindestanforderungen Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffkessel bis 400 kW für ein wasserbetriebenes Zentralheizungssystem mit Öl oder Gas müssen folgende Mindestenergieeffizienz aufweisen: bis 70 kW ηson > 86 % (nur mit Brennwertgeräten möglich) > 70 kW < 400 kW bei Volllast und bei 30prozentiger Teillast ηson > 94 % 4.4 Labelling-Direktive Der Labelling-Direktive unterliegen Öl- und Gasheizkessel, Wärmepumpen, Niedertemperaturwärmepumpen, Kraft-Wärmekopplungen bis jeweils 70 kW und Speicher mit einem Inhalt bis 500 Liter als Einzelkomponenten und Packages (Systeme) bis 70 kW (Produktlabel). Multivalente Raumheizungsanlagen, sowie kombinierte Raumheizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen müssen mit einem Verbundlabel bewertet werden. 4.5 Ausnahmen Für Heizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und für Kombiheizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW muss die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz mindestens 75 % betragen. Diese Wärmeerzeuger (raumluftabhängiger Betrieb mit Abgasführung) dürfen nur in bestehenden Mehrfamilienwohnhäusern (mehr als 2 Wohneinheiten) bei einer Mehrfachbelegung des Fanges zur Aufstellung gebracht werden. 178 4.1 Geltungsbereich ErP-Richtlinie ErP-Richtlinie Geltungsbereich Wirkungsgradbegriffe Mindestanforderungen an Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter Labelling-Direktive Ausnahmen MUSTER

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