Fluchtwege: Für Fluchtwege aus Lagerräumen für oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter gilt § 55 Flüssiggasverordnung 2002 – FGV sinngemäß. Fenster und ins Freie führende Lagerraumtüren müssen jedenfalls brandhemmend und nichtbrennbar hergestellt sein. Explosionsschutzzone Allgemeines: Um Behälterarmaturen sowie Bereiche vor Zugängen oder vor Lüftungsöffnungen von Lagerräumen sind Explosionsschutzzonen einzuhalten. Die Explosionsschutzzone besteht aus Zone 1 und/oder Zone 2. Gemäß Flüssiggasverordnung erstreckt sich der Bereich der Explosionsschutzzone über den Innenraum eines Kegels, dessen Basisfläche sich auf dem Boden aus der lotrechten Projektion des um die mögliche Flüssiggas-Austrittstelle freizuhaltenden Bereichs ergibt. Bei Tür- oder Lüftungsöffnungen von Räumen, in denen Flüssiggas gelagert wird, oder von Flaschenschränken erstreckt sich die Spitze des Kegels über die Oberkante (gesamte Breite) der jeweiligen Öff- nung. Beim Flüssiggasbehälter wird die Kegelspitze aus einer Kugel mit 1 Meter Radius gebildet. Der Mittelpunkt dieser Kugel liegt an der möglichen Flüssiggas-AustrittssteIle ins Freie (z. B. Behälterarmaturen, Domschachtdeckel). Geometrische Ausbildung der Explosionsschutzzonen: Die geometrische Ausbildung der Explosionsschutzzonen im Freien ist in Tabelle 2.14 und Abb. 3 und Abb. 1 der Folgeseite angegeben. Die Explosionsschutzzone für Behältergruppen ist unter der Voraussetzung, dass die Einzelbehälter nicht miteinander verbunden sind, für jeden der Behälter gesondert festzusetzen. Sind die Behälter direkt miteinander verbunden, auch wenn ein Absperrorgan in die Verbindungsleitung eingebaut ist, so ist die Explosionsschutzzone entsprechend der Summe der Behälterinhalte zu bemessen. Eine Zusammenführung der Behälter nach den Druckreglern gilt nicht als Verbindung der einzelnen Behälter. 150 2.4 Aufstellung der Behälter Grundlagen der Flüssiggasinstallation Austrittsstelle outlet place (or: spot) Behälterarmaturen fittings of the container Domschachtdeckel cap of the dome shaft Explosionsschutzzone explosion break Abb. 1: Gasaustrittsfahne (nicht zündfähiger Bereich) berührt öffnungslosen Dachstuhl bzw. Außenmauer Abb. 3: Explosionsschutzzone bei oberirdischer Aufstellung Abb. 2: Gasaustrittsfahne (nicht zündfähiger Bereich) berührt keine brennbaren Bauteile Behältertyp Länge (m) Breite (m) Höhe (m) 1,2 t 4,0 2,5 2,2 2,1 t 5,8 2,5 2,2 Tabelle 2.13: Richtwerte für Lagerraumgrößen Tankinhalt bis 5000 l > 5000 l bis 30000 l über 30000 l Radius R2 3 m 5 m 10 m Tabelle 2.14: Maße für Explosionsschutzzonen MUSTER
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