Vor der Prüfung des Korrosionsschutzes muss der Prüfer feststellen, ob der Flüssiggasbehälter bereits mit Flüssiggas gespült wurde. Für diesen Fall müssen vor Beginn der Prüfung alle Verbindungen und Armaturen mit Lecksuchspray oder Seifenlösung auf Dichtheit geprüft werden. Auf die erfolgte Dichtheitsprüfung sollte in der vorgenannten Bescheinigung hingewiesen werden. Flüssiggasbehälter, die mit Flüssiggas vorgespült wurden, müssen im Bereich der Armaturen mit einem eindeutigen Hinweis gekennzeichnet sein. Schadstellen an der Umhüllung müssen sorgfältig und mit geeigneten Mitteln ausgebessert werden. Ausgebesserte Stellen sind einer erneuten Prüfung auf Fehlstellen zu unterziehen. Versetzen von erdgedeckten Behältern: Flüssiggasbehälter sind durch einen Fachbetrieb zu versetzen, und zwar unter Verwendung von Geräten, durch die die Umhüllung nicht beschädigt werden kann. Sie müssen in ihrer ganzen Länge gleichmäßig aufgelegt werden. Bei nicht tragfähigem Untergrund muss dieser ausreichend verfestigt oder ein Fundament hergestellt werden. Bei der ordnungsgemäßen Versetzung ist auf die Bettungs- und Einlagerungsbestimmungen besonders zu achten und sie ist durch den Fachbetrieb zu bescheinigen. Auftriebsicherung: Ist mit einer Veränderung der Lage des Flüssiggasbehälters durch z. B. Grundwasser oder nicht abfließen- des Oberflächenwasser zu rechnen, so muss der Flüssiggasbehälter verankert oder durch entspre- chende Belastungen gegen Aufschwimmen gesichert werden. Durch die Verankerung oder Belastung muss eine mindestens 1,3-fache Sicherheit gegen Aufschwimmen des leeren Flüssiggasbehälters bezogen auf den höchsten Wasserstand erreicht werden. Die ordnungsgemäße Ausführung der Auftriebssiche- rung ist nachzuweisen. Die Auftriebsicherung darf die Behälterumhüllung nicht beschädigen. Auch eine sichere dauerhafte elektrische Trennung zwischen Auftriebsicherungen und dem katodisch geschützten Flüssiggasbehälter muss gewährleistet sein. Halboberirdische Behälter Als halboberirdisch gelten Flüssiggasbehälter, wenn der Flüssiggasbehälter maximal bis zur Hälfte nach den Bedingungen für erdgedeckte Flüssiggasbehälter aufgestellt ist. Bezüglich Bettung, Korrosionsschutz, Versetzen und Prüfungen gelten die Bestimmungen für erdversetzte Behälter. 148 2.4 Aufstellung der Behälter Grundlagen der Flüssiggasinstallation Abb. 1: Auftriebssicherung Aufschwimmen buoying upwards Fachbetrieb specialistic firm Grundwasser ground water Seifenlösung soap spülen to rinse Abb. 2: Unterflurlagerbehälter MUSTER
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