Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung Flüssiggasbehälter müssen mit einem bauteilgeprüften und von einer akkreditierten Stelle eingestelltem Sicherheitsventil ausgerüstet sein. Beim Ansprechen des Sicherheitsventils muss das Gas gefahrlos ausströmen können. Bei oberirdisch aufgestellten Flüssiggasbehältern ist die Beurteilung des gefahrlosen Ableitens gemäß ÖNORM M 7323 (inkl. A 1) zu erstellen, wenn eine unzulässige Erwärmung des Flüssiggasbehälters durch eine Brandlast auf Grund ihrer Größe und ihres Abstandes nicht auszuschließen ist. Die Öffnungen der Sicherheitsventile und der Abblaseleitungen müssen gegen Eindringen von Wasser (z. B. durch Schutzkappen) geschützt sein. Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllung Flüssiggasbehälter müssen mit einer handbedienbaren Höchststandpeileinrichtung zur Feststellung des höchstzulässigen Füllstandes ausgerüstet sein. Die zulässige Füllgrenze beträgt: • bei oberirdischen Flüssiggasbehältern 85% Volumenanteil • bei erdgedeckten Flüssiggasbehältern 90% Volumenanteil Inhaltsanzeiger Flüssiggasbehälter müssen mit einem geeigneten Inhaltsanzeiger ausgerüstet sein. 145 GASINSTALLATION Grundlagen der Flüssiggasinstallation 2.4 Aufstellung der Behälter Abb. 1: Manometer für Flüssiggasbehälter Abb. 2: Sicherheitsventil Abb. 4: Inhaltsanzeiger Abb. 3: Überfüllsicherung Abblaseleitung blow-off pipeline Brandlast fire load Eindringen von Wasser entering of water Füllgrenze fill limit Füllstand fill level handbedienbar manual operation system Peileinrichtung direction finder Überfüllung congestion unzulässige Erwärmung illegitimate heating MUSTER
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