Aufstellung der Flüssiggasflaschen bei Außenanlagen bis zu einer Gesamtfüllmenge von maximal 200 kg Explosionsschutzzone Flüssiggasflaschen im Freien Die geometrische Ausbildung der Explosionsschutzzonen ist Abb. 1, S. 141 zu entnehmen. Der Bereich innerhalb der Kugel gilt als Ex-Zone 1, der übrige Bereich gilt als Ex-Zone 2. 140 2.4 Aufstellung der Behälter Grundlagen der Flüssiggasinstallation Für die Aufstellung von Flüssiggasbehältern bis zu einer Gesamtfüllmenge von 15 kg sind lediglich die Aufstellungsverbote für Flüssiggasflaschen zu beachten. Flüssiggasbehälter mit einer Füllmenge über 15 kg müssen stehend außerhalb der Gebäude in einem Schutzschrank oder in Räumen, die nur von außen zugänglich sind, aufgestellt werden. Falls die Behälter auf Grund der Bauart oder wegen des Aufstellungsortes umsturzgefährdet sind, muss eine Sicherung gegen Umfallen eingebaut sein. Von Flaschen zu Gruben (z. B. Montagegruben etc.), zu gegen das Eindringen von Flüssiggas un- geschützten Regen- bzw. Kanaleinläufen, zu Ver- bindungen zu Kellerräumen, zu bodennahen Ansaugöffnungen von Lüftungs- und Klimaanlagen usw. ist ein Kriechweg von mindestens 3 Meter einzuhalten. Explosionsschutzzonen sind um Flüssiggasflaschen im Freien, in Flaschenschränken, in Lagerräumen und um Lüftungsöffnungen von Flaschenschränken und Lagerräumen einzuhalten. Die Explosionsschutzzone besteht aus der Zone 1 und/ bzw. oder Zone 2. Gemäß Flüssiggasverordnung erstreckt sich der Bereich der Explosionsschutzzone über den Innenraum eines Kegels, dessen Basisfläche sich auf dem Boden aus der lotrechten Projektion des um die mögliche Flüssiggas-Austrittstelle freizuhaltenden Bereichs ergibt. Bei Tür- oder Lüftungsöffnungen von Räumen, in denen Flüssiggas gelagert wird, oder von Flaschenschränken erstreckt sich die Spitze des Kegels über die Oberkante (gesamte Breite) der jeweiligen Öffnung. Bei Flüssiggasbehältern wird die Kegelspitze aus einer Kugel mit 1 Meter Radius gebildet. Der Mittelpunkt dieser Kugel liegt an der möglichen Flüssiggas-Austrittsstelle ins Freie (z. B. Behälterarmaturen, Domschachtdeckel). Die Explosionsschutzzone darf an höchstens zwei Seiten ersetzt oder verringert werden. Schutzwände zum Ersatz oder zur Verringerung der Explosionsschutzzone müssen einen Gasdurchtritt dauerhaft verhindern, nichtbrennbar sein und über ausreichende Festigkeit gegen vorherseh- bare Belastungen (Standsicherheit) verfügen; sie müssen nicht für Beanspruchungen durch Explosionen ausgelegt sein (z. B. Blech, Mauerwerk etc.). Die Explosionsschutzzone ersetzende oder verringernde Wälle, Schutzwände oder derglei chen müssen den explosionsgefährlichen Bereich an jeder Stelle um mindestens 25 cm überragen. Abb. 1: Schema Flüssiggas-Außenanlage (Flaschen über 15 kg Füllmenge) 1 = Gasflaschen bis 33 kg Füllmenge, 2 = Anschlussschlauch (Hochdruck), 3 = Sammelleitung, 4 = Umschaltventil, 5 = Druckregler mit SAV + SAL, 6 = Außenleitung (Stahl), 7 = Hauptabsperrarmatur, 8 = Innenleitung (Stahl), 9 = Geräteabsperrarmatur (am Gerät), 10 = Herd, 11 = Durchlaufwasserheizer, 12 = Flaschenschrank Ansaugöffnung suction hole Explosionsschutzzone explosion break Grube fosse Kegel cone Kriechweg creepage distance Kugel ball Lüftungsöffnung louvre, (or: louver) Standsicherheit stability umfallen to topple (down) Wall wall MUSTER
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