Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

(3) Die Versandbehälter müssen so aufgestellt sein, dass im Fall eines Brandes die Arbeitsräume unge- hindert verlassen werden können. (4) Flüssiggas darf den Versandbehältern in Arbeitsräumen und in Räumen gemäß § 18 Abs. 2 nur in Gasphase entnommen werden; außerhalb des Betriebes der Gasverbrauchseinrichtungen müssen die Flaschenventile der zugehörigen Betriebsbehälter geschlossen sein. (5) Auf Arbeitsräume im Sinne der Absätze 1 und 2 gelangen die §§ 51 bis 56 nicht zur Anwendung. Mindestabstände Der Mindestabstand zu Raumheizern, Öfen und Herden, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, und zu ähnlichen Wärmequellen muss 1,0 m betragen. Ist wegen beengter räumlicher Verhältnisse eine Strahlungsschutzwand aus nicht brennbaren Baustoffen eingebaut, verringert sich der Abstand auf 0,7 m. Von Gasherden und Heizkörpern von Warmwasserzentralheizungen muss ein Abstand der Gebrauchsbehälter von mind. 0,3 m eingehalten wer- den. Dieser Abstand ist durch geeignete Ausbildung des starren Gasleitungsteiles sicherzustellen. Ist das Einhalten dieses Abstandes nicht möglich, kann durch die Verwendung eines fest montierten, wirksamen Strahlungsschutzes aus nicht brennbarem Baustoff der Abstand zwischen Gasherdwand und Strahlungsschutz bzw. Strahlungsschutz und Betriebsbehälter auf je 5 cm verringert werden. Bei Einbauküchen kann auf einen Abstand zwischen Herdwand und Schutzwand verzichtet werden, wenn eine entsprechende Wärmedämmung und Strahlungsschutz (Wärmedämmende Doppelwand) vorgesehen sind. Die Angaben des Herstellers sind in jedem Fall zu be- folgen. Der Abstand zwischen Schutzwand und Be- hälter darf nicht entfallen und es müssen zur Wärmeabfuhr Be- und Entlüftungsöffnungen eingebaut werden. Unterhalb von Gaskochern und Wasserheizern ist die Aufstellung zulässig, wenn der Behälter nicht der unmittelbaren Strahlung der Brennerflamme ausgesetzt ist. Bei Klein-Raumheizern, Flüssiggasleuchten und Campinggeräten mit im Gerät eingebautem Betriebsbehälter ist dieser vor unzulässiger Erwärmung zu schützen. Im Raumverband (Haushalt, Ordination, Büro etc.) eines Anlagenbetreibers darf maximal an- geschlossen werden: • eine Anlage mit Betriebs- und Vorratsbehälter oder • zwei Anlagen in getrennten Räumen mit je einem Betriebsbehälter. • Zusätzlich darf ein Vorratsbehälter gelagert wer- den, wobei die Gesamtfüllmenge aller in einem Raumverband vorhandenen Flüssiggasbehälter 35 kg nicht überschreiten darf. 139 GASINSTALLATION Grundlagen der Flüssiggasinstallation 2.4 Aufstellung der Behälter Abb. 1: Schema Flüssiggas-Innenanlage (Flaschen bis 15 kg Füllmenge) 1 = Gasflaschen bis 15 kg Füllmenge, 2 = Druckregler direkt angeschraubt, 3 = Anschlussschlauch, 4 = Innenleitung (Stahl), 5 = Geräteabsperrarmatur (am Gerät), 6 = Herd, 7 = Durchlaufwasserheizer Anlagenbetreiber operator of a plant Betriebsbehälter operation container Büro office Gasherd gas cooker Gaskocher camping cooker Haushalt household Heizkörper heater Herd cooker Ofen oven Ordination ordination Raumverband room combination Strahlungsschutzwand radiation protection wall Vorratsbehälter storage tank Warmwasserzentralheizung hot water central heating system MUSTER

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