2.3.3 Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen Gaszähleranlage Sie besteht aus: • dem Gaszähler • der Gaszählermontageplatte • der Gaszählerabsperreinrichtung • der Verbindung Gaszähler-Verteilungsleitung und • der Verbindung Gaszähler-Verbrauchsleitung • sowie eventuell vor dem Gaszähler montiertem Druckregler oder Gasmangelsicherungen. Gaszähler sollten in allgemein zugänglichen Gebäudeteilen, in gemeinsamen Gaszählernischen, in der Fassade, in frei stehenden Zählerkästen oder in der durch sie versorgten Wohn- oder Betriebseinheit eingebaut werden. Sie sind vor Korrosion und mechanischer Beschädigung zu schützen. Die Installation von Gaszählern in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen, Räumen für größere Menschenansammlungen und auf Fluchtwegen ist verbo- ten (Kfz-Abstellräume, Garagen, Kinos, Veranstaltungsräume, Tankräume und Räume unter Erd- gleiche, ausgenommen mit zugehöriger Gasverbrauchseinrichtung). Befinden sich Gaszählernischen in Fluchtwegen (Gängen, Stiegenhäusern), sind sie vor unmittelbarer Brandeinwirkung durch Türblätter aus nicht brennbarem oder brandhemmendem Material zu schützen. Gaszähler dürfen mit Elektrizitätszählern in einer gemeinsamen Nische eingebaut werden, wenn ein Abstand von 30 cm und eine Be- und Entlüf- tungsöffnung von je 50 cm2 gegeben ist. Der Elektrozähler muss über dem Gaszähler montiert sein. Gaszähler sind leicht ablesbar und spannungsfrei zu montieren. Durch Leitungsführungen darf die Ablesbarkeit und einwandfreie Montage des Zählers nicht beeinträchtigt werden. Vor dem Ein- bzw. Ausbau des Gaszählers muss für die Dauer der Montagearbeit eine elektrisch leitende Überbrückung mit mindestens 16 mm2 Querschnitt hergestellt werden, sofern eine solche nicht in Form einer Anschlussplatte bereits vorhanden ist. Druckregelgeräte Druckregelgeräte können folgende Einrichtungen aufweisen: • Sicherheits-Absperrventil (SAV) • Sicherheits-Abblaseventil (SBV) • Gasmangelsicherung • Druckmessstellen • Anschlüsse für Ausblase- oder Atmungsleitungen • Schmutzfänger Der letzte Druckregler vor einem Gasgerät mit mehr als 100 mbar Vordruck und der Durchflussmenge von mehr als 1,5 kg/h muss mit einem Sicherheits-Absperrventil (SAV) und einem Sicherheits-Abblaseventil (SBV) gegen unzulässigen Druckanstieg im Versorgungssystem (max. Druck im Störfall MIP) ausgerüstet sein. Bei einem Ausgangsdruck von 50 mbar sind die Einstellwerte für SAV 100 mbar und für SBV 130 mbar. Die Daten des Druckregelgerätes (Ansprechdrücke) sind entweder durch Werksbescheinigungen oder im Rahmen der Erstinbetriebnahme festzustellen und zu dokumentieren. 129 GASINSTALLATION Grundlagen der Flüssiggasinstallation 2.3 Leitungsverlegung Sie regeln den Gasdruck des Druckbehälters (ortsfest oder ortsbeweglich) auf den Geräteanschlussdruck von 50 mbar. Druckregler mit Eingangsdrücken über 0,5 bar unterliegen dem Kesselgesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Dabei werden Druckregelgeräte für ortsbewegliche und ortsfeste Behälteranlagen unterschieden. Abb. 2: Vorstufenregler mit SBV Druckregelgerät pressure regulator Gasmangelsicherung gas failure safety device Gaszähler gas meter Gaszählerabsperreinrichtung gas meter shut-off device Gaszählermontageplatte gas meter mounting base ortsbeweglich portable ortsfest fixed, non-portable Schmutzfänger dirt trap, strainer Abb. 1: Regelkombination zweistufig; mit SAV und SBV, PN 25 MUSTER
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