Werden Gas- und Wasserleitungen waagrecht übereinander geführt, ist die Gasleitung oberhalb der Wasserleitung zu verlegen. Muss die Wasserleitung oberhalb der Gasleitung geführt werden, so ist die Wasserleitung zur Vermeidung von Schwitzwasser zu umhüllen. Werden Leitungen durch Geschoßdecken oder Wän- de geführt, müssen Schutzrohre verwendet werden. In nicht ausgebauten Dachräumen dürfen nur Stahlrohrleitungen mit Schweißverbindung verwendet werden. Befestigungen an der Dachkonstruktion dürfen nur ausgeführt werden, wenn keinerlei Spannungen durch die Bewegung der Holzkonstruktion auf die Rohrleitungen übertragen werden. Unter Putz verlegte Leitungen: Unter Putz verlegte Gasleitungen sind nur bis zu einem maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar zulässig. Bei unter Putz verlegten Gasleitungen sind nur Schweißverbindungen zulässig. In Fängen oder Fanggruppen aus Ziegelmauerwerk dürfen Leitungen nur dann eingelassen werden, wenn der Fang in seinem Bestand und seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird. Eine Leitungsführung in Längsrichtung eines Fanges oder die Querung einer Fanggruppe ist tunlichst zu unterlassen. Wenn eine solche Leitungsführung nicht vermeidbar ist, muss jedenfalls eine Mindestwangenstärke von 12 cm Ziegelmauerwerk erhalten bleiben. Sind Querungen oder Längsführungen unvermeidbar, muss eine Mindestwangenstärke von 12 cm Ziegelmauerwerk erhalten bleiben. Alle Leitungsführungen bedürfen der Zustimmung des Fachkundigen (Rauchfangkehrer). Leitungen im Fußboden (nur bis MOP ≤ 500 mbar): Im Fußboden dürfen nur Stahlrohre oder Edelstahl- rohre mit Mindestaußendurchmesser 22 mm und Mindestwanddicke 1,2 mm, Edelstahl-Well- rohre oder Kupferrohre installiert werden. Die Rohrverbindung erfolgt ausnahmslos durch geeignete Schweißverfahren. Die Leitungsverlegung darf nicht im Estrich erfolgen. Der Korrosionsschutz der in der Beschüttung, der Trittschalldämmung oder in einer Aussparung der Rohdecke verlegten Gasleitung hat den Anforderungen für erdverlegte Rohrleitungen zu entspre- chen. Im Austrittsbereich aus dem Fußboden ist eine im weiteren Verlauf frei verlegte Rohrleitung durch geeignete Maßnahmen (Schrumpfschlauch) vor Korrosion zu schützen und das Eindringen von Feuchtigkeit, Schmutz oder Verputzmaterial zu verhindern. Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen – vor allem während der Bauphase – ist bei der Verwendung von Edelstahl-Wellrohren oder Kupferrohren ein für die Erdverlegung zugelassenes Kabelschutzrohr (Kabelschutzschlauch) – z. B. gemäß ÖVE/ÖNORM EN 61386-24 – als Überschubrohr zu verwenden und im Austrittsbereich mindestens 5 cm über Niveau hochzuziehen. Das Mitführen anderer Leitungen im Schutzrohr ist unzulässig. Besteht die Gefahr einer Verwechslung ist das Kabelschutzrohr gelb zu kennzeichnen. Der Abstand zwischen Rohrleitung und Baukörper ist mit geeigneten Materialien satt zu verfüllen. Durch das Verfüllmaterial dürfen keine unzulässigen Belastungen durch Kraftübertragung entstehen. Leitungen in vorgefertigten Bauelementen Leitungen in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten und Hohlräumen: Eine Leitungsverlegung ist nur dann zulässig, wenn in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten oder Hohlräumen das Ansammeln von Flüssiggas verhindert wird (hohlraumfreie Verfüllung oder Durchlüftung). Jeder nicht hohlraumfrei verfüllte Rohrkanal, Schacht oder Hohlraum ist mit mind. je einer Belüftungs- und je einer Entlüftungsöffnung mit einem freien Mindestquerschnitt von je 100 cm2 zu versehen. Im Bereich von Durchführungen in metallischen Konstruktionsteilen (Ständer) müssen Überschubrohre aus Kunststoff verwendet werden. Die Ein- und Austrittsstellen der Leitungen aus den Konstruktionen sind gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Leitungen in Räumen unter Erdgleiche: Die Rohrverbindung erfolgt ausnahmslos durch geeignete Schweißverfahren, Hartlöten oder Pressverbindungen. Lösbare Verbindungen sind nur im Geräteaufstellraum für den Einbau von Armaturen (Geräteabsperrventil, Gaszähler und Druckregelgeräte) zulässig. 126 2.3 Leitungsverlegung Grundlagen der Flüssiggasinstallation Abb. 1: erlaubte Ausführung – nicht erlaubte Ausführung Diese Leitungen müssen nachträglich in die dafür vorgesehenen Schlitze eingebaut werden. Estrich screed Fang, Fanggruppe flue, flue group Rauchfangkehrer chimney sweep Schwitzwasser condensation water Spannung tension Steinwolle mineral wool unter Putz in-wall, (or: flush-mounted) Ziegelmauerwerk masonry MUSTER
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