Der Einbauort der Leitungsanlage ist so zu wählen, dass andere Versorgungsleitungen in ihrer Funktion weder beeinträchtigt noch berührt werden. Absperreinrichtungen sind so zu situieren, dass die Anlage abschnittweise außer Betrieb genommen werden kann. Um möglichen Verwechslungen vorzubeugen, sind Absperreinrichtungen und Gaszähler zu markieren. In Räume unter Erdgleiche dürfen keine Armaturen eingebaut werden. Leitungen dürfen nicht verlegt werden in: 2.3.1 Arten der Leitungsverlegung und Korrosionsschutz Arten der Leitungsverlegung Anschluss von Behältern: Durch Setzungen oder Temperatureinwirkungen dürfen keine unzulässigen mechanischen Spannungen auf die Behälteranschlüsse wirken. Flexible Leitungsteile bei Behälteranschlussleitungen müssen sowohl für die auftretenden Drücke geeignet als auch gegen Witterungseinflüsse (z. B. Alterung) resistent sein. Als Materialien für Behälteranschlussleitungen eignen sich Präzisionsstahlrohre, flexible Rohre aus nichtrostendem Stahl und Hochdruckschläuche. Diese Materialien dürfen nur frei verlegt werden! Wird der Regler direkt am Versandbehälter montiert, ist nach dem Regler die Verwendung von Schlauchleitungen der Druckklasse 0,1 (100 mbar) oder 6 (6 bar) gemäß ÖNORM DIN 4815-2 zulässig. Die Schlauchlänge darf beim Anschluss von Flaschen an feste Rohrleitungen maximal 500 mm betragen. Erdverlegte Leitungen: Im Erdboden verlegte Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Die Mindestüberdeckung beträgt 80 cm. Die Mindestüberdeckung kann in bestimmten Bereichen (Tankanschluss, Anbohrschelle) ohne beson dere Maßnahmen auf 60 cm verringert werden. Können diese Überdeckungen aus bautechnischen Gründen nicht eingehalten werden, müssen Abdeckplatten, Betonhalbschalen oder Schutzrohre die Rohrleitung vor unzulässiger Beanspruchung schützen. Die Leitungen sind in einem entsprechend vorbereite- ten Rohrgraben (Boden mindestens mit 5 cm dicker Schicht aus verdichtetem Sand oder steinfreier Erde mit Größtkorn 4 mm ausgebildet) satt aufliegend zu verlegen. Die Ummantelung hat ebenfalls mit steinfreiem Material (Korngröße max. 4,0 mm) mit 10 cm zu erfolgen. Etwa 30 cm (mind. 20 cm) über dem Rohrscheitel ist ein Trassenwarnband aus widerstandsfähigem Material mit der Aufschrift „Achtung Gasleitung“ zu verlegen. Es können aber auch Abdeckplatten eingesetzt werden. Bei grabenloser Verlegung entfallen diese Maßnahmen. In den Plänen müssen diese be- sonderen Verlegemethoden eingetragen werden. Bei Verlegung von mehreren Leitungen in einem Rohrgraben sind entsprechende Mindestabstände gemäß ÖNORM B 2533 einzuhalten. Die Lage von Leitungseinbauten (Absperrungen) ist durch dauerhafte Hinweisschilder zu kennzeichnen. Bei der Parallelführung von Leitungen zu Fundamenten und Gebäuden ist ein Abstand von 50 cm einzu- halten. Eine Überbauung der Leitungen ist zu vermei- den. Gegebenenfalls muss mit der Behörde eine geeignete Schutzmaßnahme für die zu überbauende Rohrleitung erarbeitet werden. Erdverlegte Leitungen aus metallischen Werkstoffen sind gemäß G 53/4 zu verlegen und mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu versehen. Bei der Durchführung von Stahlrohrlei- tungen durch Gebäudeaußenmauern oder Bodenplatten sind Schutzrohre zu verwenden. PE-Rohrleitungen sind gemäß G 52/2 zu verlegen. Es- dürfen nur T-Stücke oder Anbohrabzweigungen zum Herstellen der Anschlussleitungen an der Versorgungsleitung verwendet werden. Erfolgt der Über- gang auf Stahl erst innerhalb des Mauer- oder Bodenplattendurchtrittes oder erst auf der Innenseite, müssen Durchführungen nach ÖVGW PG 491 verwendet werden. Das tankseitige Übergangsstück muss voll im Erdreich liegen (ÖVGW PG 492). Objektseitig ist das Übergangsstück im Erdreich zu verle- gen oder die PE- Rohrleitung geschützt maximal 1,5 m über Niveau hochzuführen. Freiverlegte Leitungen: Freiverlegte Leitungen müssen als solche erkennbar und gemäß ÖNORM Z 1001 gekennzeichnet sein. Freiverlegte Leitungen sind mit Abstand von der Wand und/oder Decke zu verlegen. Leitungen sind so zu verlegen, dass sie keiner vorhersehbaren Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind. 125 GASINSTALLATION Grundlagen der Flüssiggasinstallation 2.3 Leitungsverlegung Anbohrschelle tapping clamp Mindestabstand minimum distance Mindestüberdeckung minimum cover Parallelführung parallel guidance PE-Rohrleitung PE-pipe Ummantelung coating Witterungseinfluss atmospheric influence, or: effect of the weather • Lagerräumen für brennbare Flüssigkeiten • Traforäumen • Lüftungs- und Elektroschächten • Müllabwurfanlagen und Kohleschütten • Lüftungs- und Klimazentralen • Fahrschächten, Triebwerks- und Rollenräumen von Aufzügen • Fanghohlräumen • Abwasserleitungen • Heizräumen (ausgenommen zur Versorgung von Flüssiggasgeräten in diesem Heizraum) Bei der Leitungsverlegung in unbelüfteten Hohlräumen sind Überschubrohre zu verwenden. MUSTER
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