Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

2.3 Leitungsverlegung Leitungen sind so zu verlegen, dass sie den zu erwartenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten: 124 2.3 Leitungsverlegung Grundlagen der Flüssiggasinstallation Leitungsverlegung Arten der Leitungsverlegung und Korrosionsschutz Schutz vor elektrischen Einflüssen, Schutzrohre, Hauptabsperrung Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen Druckprobe, Dichtheitsprüfung Sonderbestimmungen für Garagen Inbetriebnahme Arbeiten an gasgefüllten Leitungen Aufstellung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche • Leitungen dürfen nicht als tragende Bauteile verwendet werden. • Das Kaltbiegen von Stahlrohren ist nur bis zur Dimension DN 50 mit Biegemaschinen zulässig. • Die Leitungsanlage samt Schutzrohren muss so errichtet werden, dass die mechanische Stabilität, der Brandschutz, die Wärmedämmung und die Geräuschdämmung des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. • Es ist eine möglichst kurze, geradlinige Leitungsführung, annähernd waagrecht bzw. rechtwinkelig zu Decken, Wänden und anderen Bezugslinien zu wählen. Diagonale Verläufe sind zu vermeiden! • Durch die Leitungsverlegung dürfen keine unzulässigen Spannungen in der Leitungsanlage auftreten. • Werden Leitungen durch Gebäude mit Dehnfugen oder Bereiche mit großen Temperaturschwankungen geführt, muss auf eine spannungsfreie Bewegungsmöglichkeit der Rohrleitung geachtet werden. • Leitungsöffnungen oder Öffnungen an Absperrungen sind durch geeignete Verschlussstücke dicht zu verschließen. Tabelle 2.5: Zulässige Rohrmaterialien in Bezug auf die Verlegeart MOP ≤ 500 mbar Arten der Leitungsverlegung Stahlrohre ja ja ja ja ja Präzisionsstahlrohre nein ja ja nein ja Edelstahlrohre ja ja ja ja ja Kupferrohre nein ja ja ja ja Rohre aus Kunststoffen ja nein2) nein2) nein nein Edelstahl-Wellrohre nein ja ja ja1) ja 1) nur bis MOP ≤ 100 mbar 2) ausgenommen Hochführungen zu Schränken und Kästen bis 1,5 m über Niveau Erdverlegte Grundstücksleitungen Freiverlegte Leitungen Unter Putz verlegte Leitungen Leitungen im Fußboden Leitungen in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten oder Hohlräumen Rohrmaterialien Tabelle 2.6: Zulässige Verbindungen gleicher Rohrmaterialien in Bezug auf die Verlegeart 500 mbar < MOP ≤ 25 bar (nur Gasphase!) ⮞ Zählen Sie Rohrmaterialien für auf Putz verlegte Rohrleitungen auf. ⮞ Nennen Sie Anforderungen, die an Absperrorgane in Flüssiggasanlagen gestellt werden. ⮞ Nennen Sie Werkstoffe für Schutzrohre. ⮞ Zählen Sie Anforderungen an Dicht- und Schmierstoffe auf. ⮞ Zählen Sie Möglichkeiten der Verbindung von Stahlrohren in Flüssiggasanlagen auf. ⮞ Nennen Sie zulässige Verbindungstechniken bei Kupferrohren. Kompetenzcheck Erdverlegte Grundstücksleitungen Freiverlegte Leitungen Unter Putz verlegte Leitungen Leitungen in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten oder Hohlräumen Rohrmaterialien Stahlrohre Schw Schw Fla Pre Schw Schw Pre Präzisionsstahlrohre – Sch-R – – Edelstahlrohre Schw Pre Fla Schw Schw Pre Schw Kupferrohre H-Lö Pre Fla H-Lö H-Lö Pre H-Lö Rohre aus Kunststoffen K-Sch K-Sch1) K-Sch1) – Schw = Schweißverbindung Fla = Flanschverbindung Sch-R = Schneidringverbindung Versch = Verschraubung Pre = Pressverbidung H-Lö = Hartlötungsverbindung K-Sch = Kunststoffschweißverbindung 1) nur bei Hochführungen bis maximal 1,5 m über Niveau Schweißverbindungen an Kunststoffrohren sind gemäß ÖVGW-Richtlinie G E110 herzustellen. • Kunststoffrohre MUSTER

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