Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

2.2.8 Rohrverbindungen und Formstücke • Stahlrohre Schweißverbindung: Gewindeverbindung: Flanschverbindung: Verbindung für Rohre mit glatten Enden: Verschraubungen (Holländerverbindungen): Schneidringverbindungen: Pressverbindungen: • Edelstahlrohre – Schweißverbindung: • Edelstahlwellrohre – PLT-Verbindung: • Kupferrohre – Lötverbindung: Pressverbindungen: Siehe Stahlrohre! 123 GASINSTALLATION Grundlagen der Flüssiggasinstallation 2.2 Rohrwerkstoffe und Rohrverbindungen Vor der Verschweißung ist auf die spannungsfreie Zusammenführung der Leitungsenden zu achten. Dimensionsunterschiede und Abzweigungen sind mit vorgefertigten Schweißformstücken herzustellen (Ausnahme: Anschlüsse für Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Herstellen von Abzweigungen an bestehenden Leitungen). Verzinkte Rohre dürfen nicht geschweißt werden. Die verwendeten Zusatzwerkstoffe (Draht, Elektrode) müssen den einschlägigen europäischen Normen entsprechen und auf den Rohrwerkstoff abgestimmt sein. Durch die Schweißung darf der Rohrquerschnitt nicht wesentlich verringert werden. Eine Schweißverbindung muss zumindest den Abnahmekriterien der ÖNORM EN ISO 5817, Bewertungsgruppe D, entsprechen. Gewindeverbindungen sind für sämtliche Innenleitungen grundsätzlich unzulässig. Gewindeverbindungen dürfen verwendet werden für: • die Änderung an bestehenden Leitungen mit Gewindeverbindung • in der Geräteanschlussleitung • Einbau von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Absperrungen und Filter • für Werkstoffübergangsverbindungen (Stahlleitung auf Kupfer- oder Edelstahlpresssyste- me, Schneidringverbindungen oder Schläuche) • Zur Verbindung von Gewinderohren sind Tempergussfittings gemäß ÖNORM EN 10242 mit rechtsgängigem Gewinde gemäß ÖNORM EN 10266-1 bzw. ASME ANSI 1.20.1-1993 (NPTGewinde) zu verwenden. Die Abdichtung darf den Rohrquerschnitt nicht verringern. Flanschverbindungen können durch Fest- oder Losflansche hergestellt werden. Zulässig sind alle Flansche außer Aufsteckflansche. Die Holländerverbindung ist für den Anschluss von Gasverbrauchseinrichtungen und zum Einbinden von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen zugelassen. Der Einbau ist bis maximal 500 mbar Betriebsdruck und nur bis zur Dimension DN 50 zulässig. Die Gewinde von Verschraubungen müssen der ÖNORM EN ISO 228-1 entsprechen. Sie dürfen nur von Personen durchgeführt wer- den, die eine entsprechende Unterweisung durch den Hersteller über die Handhabung und Herstellung von Pressverbindungen schriftlich nachweisen können. Es dürfen nur Pressverbindungssysteme (RohrFitting-Werkzeug) nach ÖVGW-Qualitätsstandard QS-G 314 verwendet werden. Unter Putz verlegte Kupferrohrleitungen sind im Be- reich der Formstücke gemäß Herstellerangaben ent- sprechend zu umhüllen. Der erforderliche Korro- sionsschutz darf erst nach der Druckprobe aufgebracht werden. Die Schweißnähte sind mit einem geeigneten Schweißverfahren z. B. gemäß ÖNORM EN ISO 15607 herzustellen. Die verwendeten Zusatzwerkstoffe (Draht, Elektrode) müssen den einschlägigen europäischen Normen entsprechen und auf den Rohr- und Formstückwerkstoff abgestimmt sein. Die Schweißverbindungen müssen zumindest den Abnahmekriterien der ÖNORM EN ISO 5817, Bewertungsgruppe D, entsprechen. Schneidringverschraubungen sind zur Verbindung nahtloser Präzisionsstahlrohre und Edelstahlrohre zulässig. Verbindungen für Rohre mit glatten Enden müssen dem ÖVGW-Standard QS G 339 entsprechen. Der Einbau ist nur in unbedingt erforderlichem Umfang zulässig (Austausch von Langgewinden, punktuelle Reparaturen, lösbare Verbindung nach der Hauptabsperrung oder Einbindearbeiten). Senkrecht verbaute Verbindungen sind gegen Abgleiten zu sichern, sofern das Formstück selbst über keine Abgleitsicherung verfügt. Der Einbau ist bis maximal 500 mbar Betriebsdruck und nur bis zur Dimension DN 50 erlaubt. Es dürfen nur Lötverbindungen gemäß ÖNORM M 7826-2 (Hartlötung) hergestellt werden. Dazu gelangen Hartlote CuP 279, CuP 281 und CuP 284 sowie Ag 134, Ag 145 und Ag 244 gemäß ÖNORM EN ISO 17672 zum Einsatz. Diese spezielle Verbindungstechnik gemäß ÖNORM EN 15266 ist ausschließlich für Edelstahl-Wellrohrsysteme gemäß ÖVGW-Prüfrichtlinie PG 315 zulässig. Bei Verwendung unter Putz, in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten und Hohlräumen müssen die Verbindungen gemäß Herstellerangaben „unlösbar“ gesichert werden. MUSTER

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