Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

Die Überprüfungen sind wie bei Verteilungsleitungen durchzuführen. Geräteanschlussleitung: Die Geräteanschlussleitung kann wie eine Verteilungs- u. Verbrauchsleitung geprüft werden. Es ist aber auch die Prüfung unter Betriebsdruck zulässig. Gaszähleranlage: Der Gaszähler und die gesamte Gaszähleranlage sind visuell und die Verbindungen auf Dichtheit unter Betriebsdruck zu überprüfen. Gasgeräte: Bei der Überprüfung von Gasgeräten ist auf nachstehende Punkte zu achten: – Eignung des Aufstellraumes – Gerätezustand (äußerlich auf visuell wahrnehmbare Mängel) – Gasdichtheit – Überprüfung des Flammenbildes (wenn technisch möglich) – Bei Gasgeräten der Bauarten A (Gaskochgeräte) darf die Umgebung durch die von ihnen ent- wickelte Wärme nicht gefährdet werden Abgasabführung: Bei der Überprüfung der Abgasabführung ist auf nachstehende Punkte zu achten: – Funktion der Abgasklappe (falls vorhanden) – Überprüfung auf Abgasrückstau bei Gasgeräten der Bauart B1 – Kontrolle des Verbindungsstückes bis zur Einmündung in den Fang auf visuell wahrnehmbare Mängel – Kontrolle des frei zugänglichen Teils der Abgasanlage auf visuell wahrnehmbare Mängel – Bei Gasgeräten der Bauarten A (Gaskochgeräte, Kleinwasserheizer) müssen die Abgase ungehin- dert entweichen können (DWH mind. 150 cm² Durchlüftungsöffnung) Verbrennungsluftzuführung: Bei Gasgeräten der Bauarten A (Gaskochgeräte) muss die Verbrennungsluft ungehindert Zutritt haben. Für die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung bei Gasgeräten der Bauart B1 bis zu einer Gesamtnennwärmebelastung von 50 kW ist ein Nachweis gemäß ÖVGW G K32 erforderlich. Maßnahmen Werden im Zuge der Überprüfung Mängel festgestellt, sind zur Behebung dieser Mängel entsprechende Fristen und Nachprüfungen festzulegen. Bei Gefahr im Verzug ist der betroffene Anlagenteil sofort zu sperren. Die Mängel und Fristen sind in einem Prüfbefund festzuhalten und dem Anlagenbetreiber schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Anlagenverantwortliche ist für die Mängelbehebung und Einhaltung der Fristen verantwortlich. Werden bei der Überprüfung Mängel an der Hauptabsperrung, am Hausdruckregler, am Zählerregler oder am Gaszähler festgestellt oder werden Anlagenteile gesperrt, ist der zuständige Verteilernetzbetreiber zu verständigen. Prüfbefund (ÖVGW G K12) Nach erfolgter Überprüfung ist ein Prüfbefund auszustellen (siehe Anhang). Der unterfertigte Prüfbefund ist dem Anlagenverantwortlichen auszuhändigen und es sind nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen entsprechende Informationen weiterzuleiten. 118 1.13 Betrieb und Instandhaltung Grundlagen der Gasinstallation ⮞ Zählen Sie die Fristen für die Überprüfung auf. ⮞ Zählen Sie die Personalanforderungen auf, wenn Überprüfungen nach ÖVGW G K71 durchgeführt werden sollen. ⮞ Nennen Sie den Umfang der Prüfungen an einer Verteilungsleitung. ⮞ Nennen Sie die Prüfungsteile für die Überprüfung ei- ner Verteilungsleitung. ⮞ Beschreiben Sie den Ablauf einer visuellen Überprü- fung. ⮞ Geben Sie den Druck für die Dichtheitsprüfung an. ⮞ Nennen Sie die Leitungsteile einer Verbrauchsanla- ge. ⮞ Nennen Sie den Prüfungsumfang an einer Verbrauchsanlage. ⮞ Zählen Sie wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Gasgeräten auf. ⮞ Beschreiben Sie die Überprüfung der Abgasführung. ⮞ Nennen Sie Maßnahmen beim Auftreten von Män- geln. ⮞ Beschreiben Sie, wie die Informationsweitergabe bei festgestellten Mängeln zu erfolgen hat. Kompetenzcheck MUSTER

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