108 1.10 Gas-Brennwertfeuerstätten Grundlagen der Gasinstallation 1.11 Bemessung von Erdgasleitungen Seit der Herausgabe der „neuen“ ÖVGW G K-Richtlinien im August 2016 ist die Bemessung von Erdgasleitungen bis zu einem Betriebsüberdruck von 100 mbar und einer wirksamen Leitungslänge von 50 m in der G K61 geregelt. Die Berechnungsmethode nach ÖVGW G11 verliert somit ihre Gültigkeit. 1.11.1 Grundlagen der Leitungsbemessung Bemessung von Erdgasleitungen Grundlagen der Leitungsbemessung Berechnungsablauf Berechnungsbeispiel Grundlagen zur Projektierung von Niederdruck-Erdgasanlagen sind die Regeln der ÖVGW, die Kenntnis der physikalischen Grundlagen und die Fertigkeit, Rohrführungspläne in Grundriss, Strang- und Raumschema zu erstellen. Um ein Medium durch ein Rohrnetz transportieren zu können, ist ein Förderdruck erforderlich. Bei der Dimensionierung von Gasanlagen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass auch in den ungünstigsten (längsten) Rohrnetzteilen nicht mehr als der maximale Förderdruck (maximal zulässiger Druckverlust) verbraucht wird. Max. Förderdruck (Druckverlust) für Niederdruck-Erdgasanlagen (Erdgas 2 H) Innenleitungen (ohne Gaszähler) 1,0 mbar Verteilungsleitungen 0,5 mbar Verbrauchsleitungen 0,5 mbar Weiters können auch automatische Kleinhebeanla gen mit geringem Auffangvolumen zur Kondensatableitung eingesetzt werden. Dabei ist eine entsprechende Pumpenleistung (auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt) sicherzustellen. Bei Ausfall der Hebeanlage muss eine Stör abschaltung des Brennwertgerätes erfolgen (elektrische Verriegelung). Weiters ist zu beachten, dass je 10 kW PNB ein theoretischer Kondensatanfall von 1,7 l/h möglich ist. Der Praxiswert für den Kondensatanfall liegt in Abhängigkeit der Ausnutzung durch das Gasbrennwertgerät bis maximal 1,51 l/h. Dimensionierung der Kondensatleitung Die Kondensatableitung ab Geräteanschluss ist im freien Ablauf mindestens in DN/OD 25 auszuführen. Bei Kondensathebeanlagen ist die Dimension der Kondensatleitung entsprechend den Erfordernissen auszuführen. 1.10.5 Neutralisation Falls eine Kondensatbehandlung erforderlich ist, sind folgende Punkte zu beachten: Neutralisationsanlage Neutralisationsanlagen können Bestandteil der Brennwertfeuerstätte sein oder werden als eigener Bestandteil zwischen Gerätesifon und Kondensatleitung eingebaut. Falls erforderlich, muss eine Förderpumpe eingebaut werden. Neutralisationsmittel Als Neutralisationsmittel dürfen nur speziell dafür geeignete, ökologisch unbedenkliche Produkte verwendet werden. Die Eignung dafür ist vom Hersteller nachzuweisen. Neutralisationsmittel können beispielsweise aus Hydrocarbonat oder einem Magnesiumoxid-Magnesiumhydroxid-Gemisch bestehen. 1.10.6 Funktionsprüfung Die Überprüfung der Wirksamkeit sowie der Betrieb der Neutralisationsanlage muss entsprechend den Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden. (z. B. Messmethode, Messintervall.) In den meisten Fällen erfolgt das Messen des pH- Wertes mittels eines Messstreifens. Der pH-Wert darf dabei den Messwert 6,5 nicht unterschreiten. Liegt der gemessene pH-Wert unter 6,5, ist das Neutralisationsmittel erschöpft und muss vollständig ersetzt werden. ⮞ Beschreiben Sie die Wartung von Brennwert-Gasgerä ten. ⮞ Nennen Sie Vorschriften, die bei der Errichtung des Abgasfanges zu beachten sind. ⮞ Zählen Sie Bestimmungen für die Ausführung von Abgasfängen für Brennwertanlagen auf. ⮞ Nennen Sie eine Fangart, die mit Hinterlüftung herzustellen ist. ⮞ Nennen Sie Voraussetzungen zum Einbau brennbarer Innenrohre in Fängen für Brennwertanlagen. ⮞ Beschreiben Sie die Ausbildung des Mündungsrohres. Kompetenzcheck MUSTER
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