Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

103 GASINSTALLATION Grundlagen der Gasinstallation 1.9 Gas-Gebläsebrenner • Um das Ansammeln von unverbranntem Gas im Brennraum zu verhindern, müssen die gasführenden Teile zwischen den Sicherheitsabsperrorganen durch ein Leckgasventil (stromlos offen) und eine Leckgasleitung während des Brennstillstands über Dach entlüftet werden. Davon kann jedoch abgewichen werden, wenn der Gebläsebrenner gemäß ÖVGW-Prüfrichtlinie PG 345 geprüft wurde. – die Dichtheitskontrolleinrichtung Dichtheit meldet, – die Zündeinrichtung eingeschaltet ist, – bei Zündung des Hauptbrenners durch eine Zündflamme die Zündflammenbildung gemeldet ist. • Die Sicherheitszeit ist die höchstzulässige Zeitdauer, während der das Steuergerät die Brennstoffzufuhr freigibt, ohne, dass eine Flamme gemeldet wird. Man unterscheidet Sicherheitszeit bei Zündung und Erlöschen der Flamme. • Die Sicherheitszeit „Zündung“ ist die höchstzulässige Zeitspanne, während der das Steuergerät das Signal für die Brennstoffzufuhr und, wenn keine Flammen gemeldet sein muss, das Signal für die Störabschaltung oder zum Wiederanlauf bzw. zur Wiederzündung gibt. Die Sicherheitszeiten betragen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung 5 Sekunden, über 70 kW Nennbelastung 3 Sekunden. Die zulässige Sicherheitszeit beim Erlöschen der Flamme beträgt generell 1 Sekunde. QFmax = maximale Feuerungswärmeleistung, in Kilowatt; Qs = maximale Startwärmeleistung, als prozentueller Anteil von QFmax ts = Sicherheitszeit, in Sekunden Abb. 1: Ein- und zweistufiger Gas-Gebläsebrenner Abb. 2: Anschluss von Gas-Gebläsebrennern gemäß ÖNORM EN 676 1: handbetätigte Absperreinrichtung, 2: Gasdruckmesser, 3: Filter, 4: Gasdruckregler nach EN 88-1 oder EN 334, 5: Gasniederdrucksicherung (Gasdruckwächter), 6: erste Sicherheitsabsperreinrichtung, 7: zweite Sicherheitsabsperreinrichtung, 8: Zündeinrichtung, 9: Flammenüberwachungseinrichtung, 10: Voreinstellgerät, 11: Gebläseüberwachungseinrichtung (Gebläse-Luftdruckwächter), 12: Endlagenschalter, kleiner Luftvolumenstrom, 13: Schutzeinrichtung für bewegte Teile, z. B. Schutzgitter, 14: Endlagenschalter, großer Luftvolumenstrom, 15: Ventilüberwachungssystem (> 1,2 MW) (Dichtheitskontrollgerät), M1: Messstelle für Anschlussdruck, M2: Messstelle für Einstelldruck, M3: Messstelle für Brennerkopfdruck Anmerkung: a = Mindestausrüstung für die Typprüfung Direkte Zündung des Hauptbrenners bei Zündung des Hauptbrenners durch Haupt- einen unabhängigen Zündbrenner brenner verringerter Leistung Zündung des Zündung des voller Leistung verringerter Leistung mit Bypass- Zündbrenners Hauptbrenners Startgasversorgung Leistung Leistung Sicher- Leistung Sicher- Leistung Sicher- Leistung Erste Leistung Zweite heitszeit heitszeit heitszeit Sicher- Sicher- QFmax Qs ts Qs ts Qs ts Qs heitszeit Qs heitszeit kW kW s kW s kW s kW s kW s ≤ 70 QFmax 5 QFmax 5 QFmax 5 ≤ 0,1 QFmax 5 QFmax 5 > 70 QFmax 3 QFmax 3 QFmax 3 ≤ 0,1 QFmax 5 QFmax 3 ≤ 120 120 kW oder > 120 unzulässig 120 kW oder ts × Qs ≤ 100 ≤ 0,1 QFmax 3 ts × Qs ≤ 150 (max. t s = 3 s) (max. t s = 5 s) Tabelle: Maximale Startwärmeleistungen (Qs) und Sicherheitszeiten (ts) P 15 1 M1 2 3 4,10 5 8 6,10 7,10 9 10 11 12 13 14 M2 M3 a iP MUSTER

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