102 1.9 Gas-Gebläsebrenner Grundlagen der Gasinstallation 1.9.2 Abgasführung gemäß ÖVGW G K41 1.9.3 Aufstellungsraum 1.9.5 Funktionsanforderungen 1.9.4 Anschluss an die Verbrauchsleitung • Für Anlagen bis 50 kW Nennbelastung gelten die Richtlinien der ÖVGW G K32 PNB ≤ 50 kW und die jeweiligen Bauordnungen bzw. die OIBRichtlinie 2. • Für Anlagen über 50 kW Nennbelastung gelten die Richtlinien der ÖVGW G K32 PNB > 50 kW und die jeweiligen Bauordnungen bzw. die OIBRichtlinie 2 und die ÖNORM H 5170. • Der Anlauf des Brenners darf nur unter Einhaltung eines Funktions- und Zeitprogrammes und unter folgenden Voraussetzungen möglich sein: – wenn jeder Endschalter des Brenners die korrekte Stellung für den sicheren Betrieb des Brenners meldet, – wenn jeder anlagenbedingte Endschalter (z. B. Abgasklappe) die korrekte Stellung meldet, – wenn die Flammenüberwachung auf Flammensimulation überprüft worden ist (Überprüfung auch während der Vorlüftung oder nach Regelabschaltung möglich), – wenn eine erfolgreiche Überprüfung des Ventilüberwachungssystems vorliegt (Überprüfung auch während der Vorlüftung oder nach Regelabschaltung möglich), – wenn die korrekte Funktion der Luftüberwachungsvorrichtung gegeben ist. • Vor Inbetriebnahme der Zündeinrichtung des Brenners ist der Verbrennungsraum zwangsweise zu durchlüften. Die Luftmenge der Vorlüftung muss dabei mindestens der eingestellten Feuerungswärmeleistung entsprechen. Bei industriellen Anwendungen sollte die Luftmenge dem 5-fachen Volumen des Feuerraumes entsprechen. Die Vorlüftung muss mindestens 20 Sekunden bei vollem Verbrennungsluftstrom entsprechend der maximalen Feuerungswärmeleistung betragen. Bei verminderter Luftmenge ist die Vorlüftzeit entsprechend umgekehrt proportional der Verminderung der Luftmenge zu erhöhen z. B. bei 50 Prozent Luftmenge mindestens 40 Sekunden Vorlüftzeit). • Das Hauptgas-Sicherheitsventil darf, unter Einhaltung des kompletten Programmablaufes, das Brenngas erst freigeben, wenn: – die Vorlüftung abgeschlossen ist und die Funktionskontrolleinrichtung für das Gebläse dessen Betrieb meldet, – der Gasdruckwächter genügend Gasdruck meldet, Über Eignung des Abgasfanges, insbesondere hinsichtlich Abgastemperatur und Abgasmenge, ist von einem Fachkundigen (Rauchfangkehrer) ein Befund einzuholen. Aus dem Befund muss hervorgehen, dass die Feuerstätte an die Abgasführung ordnungsgemäß angeschlossen ist und in Betrieb genommen werden kann. In Gasfeuerungsanlagen mit Gebläsebrennern dürfen keine Strömungssicherungen eingebaut werden. Im Abgasweg ist bei Unterdruckbetrieb eine Verpuffungsklappe oder Reißscheibe zum Abbau eines eventuellen Überdruckes während der Startphase einzubauen. Dies kann entfallen, wenn der Brenner gemäß ÖVGW PG 345 geprüft ist. Der Einbau solcher Vorrichtungen ist bei einer Betriebsweise im Überdruckbereich unzulässig. Händisch betätigbare Rauchgasdrosselklappen sind zu entfernen oder bei Wechselbrandkesseln in der Offenstellung so zu fixieren, dass sie nicht von Hand aus betätigt werden können. Ist dies nicht möglich, darf die Gaszufuhr zum Brenner nur in der Offen-Stellung der Drosselklappe erfolgen. Betriebsbereitschaft working order Durchlüftung ventilation Explosionsklappe explosion flap flexibles Rohr flexible pipe Freischalten switching free Gebläsebrenner können fest oder lösbar angeschlossen werden. Wird beim festen Anschluss eine Schlauchleitung aus nichtrostendem Stahl verwendet, muss diese den Anforderungen der ÖVGW Prüfrichtlinie QS-G 384 entsprechen und darf nicht länger als 1,5 Meter sein. Für lösbare Anschlüsse mit flexiblem Rohr nach ÖVGW Prüfrichtlinie PG 338 gilt ebenfalls eine Schlauchlänge von maximal 1, 5 Meter. ⮞ Beschreiben Sie die Anforderungen an die Abgasführung bei Gebläsebrennern. ⮞ Nennen Sie die Anforderungen an Abgasrohre. ⮞ Nennen Sie Bauteile, die in einer Abgasanlage für Gebläsebrenner nicht eingebaut werden dürfen. ⮞ Nennen Sie Voraussetzungen zum Entfall des Einbaues einer Explosionsklappe oder Reißscheibe. ⮞ Nennen Sie die ÖVGW-Richtlinien, die bei der Aufstellung von Gasgeräten heranzuziehen sind. ⮞ Beschreiben Sie den Anschluss an die Verbrauchsleitung. ⮞ Nennen Sie das Schriftstück, durch welches die Eignung des Fanges nachgewiesen wird. ⮞ Nennen Sie den Personenkreis, der die Eignung des Fanges feststellen kann. ⮞ Nennen Sie die Mindest-Wanddicke, bei welcher der Korrosionsschutz bei Abgasrohren entfallen kann. Kompetenzcheck MUSTER
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