Install.Gebäudetechn.Gas-/San - Akt. J021 + E-Book

100 1.8 Aufstellung von Gasgeräten über 50 kW Grundlagen der Gasinstallation 1.8.4 Abgasanlage Abgasfänge: Jedes Gasgerät sollte mittels eines eigenen Abgasfanges angeschlossen werden. Abweichungen sind nur mit Zustimmung eines Fachkundigen (zuständiger Rauchfangkehrermeister) zulässig. Bei nicht typengeprüften Baueinheiten ist der Einbau von Abgasklappen nach jeder Strömungssicherung gemäß Abb1. zwingend erforderlich und entsprechend dem Bauproduktegesetz zu kennzeichnen. Der Einbau von Nebenluftvorrichtungen ist mit einem Fachkundigen (in der Regel Rauchfangkehrer) abzustimmen. 6 5 1 2 3 2 3 2 3 1 1 4 4 4 5 5 Abb. 1: Einbau von Abgasklappen bei nicht typengeprüften Baueinheiten 1 = Feuerraum und Wärmeaustauscher, 2 = Gasbrenner, 3 = Regel- und Sicherheitseinrichtungen, 4 = Strömungssicherung, 5 = Abgasklappe, 6 = Abgassammelrohr 1.8.5 Gefahrenschalter Im Bereich aller Eingänge, jedoch außerhalb des Aufstellraumes sind als solche gekennzeichnete Gefahrenschalter anzubringen, die allpolig ausschließlich auf die elektrischen Einrichtungen der Brenneranlage wirken. Bei Geräten ohne elektrische Steuerung hat der Gefahrenschalter die Gaszufuhr über ein Magnetventil zu sperren. Ein Wiedereinschalten mit den Gefahrenschaltern darf nur nach deren Entriegelung möglich sein. Die Schalter dürfen weder die Beleuchtung des Aufstellraumes noch die Abgas- und Wärmetransporteinrichtungen unterbrechen. Bei freistehenden Aufstellräumen und bei Kompaktanlagen können die Schalter auch im Aufstellraum bzw. im Inneren der Anlage montiert sein. Unmittelbar im Bereich des Schalters ist eine dauerhafte Kennzeichnung (z. B. „Gefahrenschalter Heizung“ oder „NOT-Schalter Heizung“) erforderlich. 1.8.6 Sonderbestimmungen Gas-Warmlufterzeuger Werden derartige Geräte vorwiegend zur Beheizung des Raumes verwendet, in welchem sie aufgestellt sind, kann von den bau- und brandschutztechnischen Anforderungen abgesehen werden. Hinsichtlich der Abstände zu brennbaren Gegenständen bzw. nicht brandbeständigen Bauteilen sind die Angaben des Geräteherstellers anzuwenden. Brandschutztechnische Anforderungen am Aufstellungsort der Geräte sind einzuhalten. In Räumen, in welchen leicht entzündbare oder explosionsgefährliche Arbeitsstoffe in gefahrdrohender Menge hergestellt, gelagert, be- oder verarbeitet, verwendet, umgefüllt oder verpackt werden, dürfen nur Warmlufterzeuger der Bauart C außerhalb der definierten Explosionsschutzzonen zur Aufstellung gelangen. 1.8.7 Aufstellraum außerhalb des Gebäudes Ein Aufstellraum außerhalb eines Gebäudes (freistehend und nur der Wärmeversorgung dienend), der von einer Brandschutzzone gemäß Richtformel nach TRVB B 108 umgeben ist, darf brennbare Außenwände und Decken ohne Feuerwiderstand aufweisen. ⮞ Nennen Sie die Montageposition des Gefahrenschalters der Anlage. ⮞ Beschreiben Sie den Anschluss an den Abgasfang. ⮞ Nennen Sie Situationen, in denen der Einbau von Abgasklappen unbedingt erforderlich ist. ⮞ Nennen Sie die Voraussetzungen, unter welchen GasWarmlufterzeuger aufgestellt werden dürfen. ⮞ Beschreiben Sie, wie die Aufstellung in Aufstellräumen außerhalb des Gebäudes erfolgen kann. Kompetenzcheck MUSTER

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