Fachgesp.Lebens-u.Genußmittel J017

7 ALLGEMEINES AUS DER WARENKUNDE UND VERKAUFSPRAXIS Es gilt auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. Das Gesetz gilt nicht für die „Primärproduktion“, für den privaten häuslichen Gebrauch und für den häuslichen Umgang mit Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln. 13. Welche Ziele hat das LMSVG? Ziel des neuen LMSVG ist der Gesundheitsschutz und der Täuschungsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten auf Basis von Risikoanalyse, das Vorsorgeprinzip und die Transparenz. Lebensmittel müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein. 14. Was sind laut Gesetz „Lebensmittel“? Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. 15. Was zählt das Gesetz nicht zu den Lebensmitteln? Futtermittel, lebende Tiere, ungeerntete Pflanzen, Arzneimittel, Kosmetika, Tabak und Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (Bewusstsein verändernde Stoffe). 16. Was sind laut LMSVG „Diätetische Lebensmittel“? Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind und die sich auf Grund ihrer besonderen Zusammensetzung oder des besonderen Herstellungsverfahrens deutlich von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden und sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen. Dazu gehören: ▶ Lebensmittel für Personen, deren Verdauungsprozess und Stoffwechsel gestört ist; ▶ Lebensmittel für Personen, die sich in besonderen physiologischen Umständen befinden; ▶ Lebensmittel für gesunde Säuglinge und Kleinkinder. Diätetische Lebensmittel müssen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeldet werden und müssen bestimmten EU-Richtlinien entsprechen. 17. Wie definiert das Gesetz „Nahrungsergänzungsmittel“? Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und in dosierter Form (Kapseln, Tabletten, Pastillen, Pillen, Pulverbeutel, Flüssigampullen usw.) angeboten werden. MUSTER

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