214 ALKOHOLFREIE GETRÄNKE 12. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Wasser als „natürliches Mineralwasser“ bezeichnet werden? ▶ Muss beim Quellaustritt hygienisch einwandfrei sein. ▶ Darf keinem mikrobiologischen Aufbereitungsverfahren unterzogen werden. ▶ Abfüllen darf nur am Quellort erfolgen. ▶ Muss für Versand unter Einhaltung strengster Hygienevorschriften in Glasflaschen und PET-Flaschen bis max. 1,5 l abgefüllt werden. 13. Wann darf ein Wasser als „Heil- und Mineralwasser“ bezeichnet werden? ▶ Heilwirkung muss nachgewiesen werden. ▶ Voraussetzung für „natürliches Mineralwasser“ müssen gegeben sein. 14. Beschreiben Sie die Begriffe „destilliertes Wasser“ und „permutiertes Wasser“. ▶ Destilliertes Wasser: neutral gemachtes Wasser ohne begleitende Mineralstoffe und Spurenelemente; z. B. Wasser für Bügelautomaten. ▶ Permutiertes Wasser: besonders aufbereitetes Wasser mit gewünschter Mineralstoffzusammensetzung; z. B. für Spirituosenherstellung. 15. Welche „natürlichen Mineralwasserarten“ kennen Sie? ▶ Kohlensäurefreies Mineralwasser: Bezeichnung für „stilles Mineralwasser“; enthält weniger als 50 mg/kg freies Kohlenstoffdioxid. ▶ Kohlensäurehältiges Mineralwasser: Quelleigenes Kohlenstoffdioxid darf zugesetzt werden, sodass der CO2-Gehalt nach Abfüllung höher ist als an der Quellfassung. 16. Was sind flavorisierte bzw. aromatisierte Mineralwässer? Flavorisierte bzw. aromatisierte Mineralwässer sind Mineralwässer, die mit natürlichen Aromen versetzt werden. Zuckerzusatz ist nicht vorgesehen, sie haben meist wenig Energie (20–226 kJ/100 ml je nach Aroma und Frucht). Z. B. Vöslauer Balance, Römerquelle Emotion usw. 17. Wann bezeichnet man Fruchtgetränke als „Fruchtsaft“? Fruchtsäfte bestehen aus naturreinen Säften ohne Zusätze. Fruchtsäfte werden durch Pressen oder Entsaften gewonnen und pasteurisiert. 18. Was ist ein „Fruchtsaftkonzentrat“? Trennung eines gelösten Stoffes (Zucker, Aromen, Fruchtsäuren) vom Lösungsmittel (Wasser) durch Verdampfung des Lösungsmittels. MUSTER
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