Fachgesp.Lebens-u.Genußmittel J017

TABAK 211 VERKAUFSFÖRDERUNG und zusätzliches Wissen a) Begründen Sie die Tabaksteuer. Tabakwaren unterliegen der Tabaksteuer. Die ist aus erklärbaren Gründen sehr hoch. Mehr als 77 % des Bruttoverkaufspreises eines Tabakproduktes werden dem Staat abgeliefert. Das sind jährlich über 2,1 Milliarden Euro. In anderen Ländern gibt es andere Steuersätze: Dänemark 82 %, Schweiz 54 %, Tschechische Republik 50 %. Die Tabaksteuer setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Fixe Tabaksteuer: Ab 01.04.2022 bis 31.03.2023 erhöhte sich dieser Betrag auf 73 Euro pro 1 000 Stück. Vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 beträgt der Fixbetrag dann 76,50 Euro pro 1 000 Stück Zigaretten. Variable Tabaksteuer: Für Zigaretten: Ab 01.04.2022 bis 31.03.2023 sind es 33 % des Kleinverkaufspreises, und ab 01.04.2023 sind es dann 32,50 % des Kleinverkaufspreises. Für Feinschnitt: 01.04.2023 bis 31.03.2024: 56 % des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 147 Euro pro Kilogramm. Aus EU-Ländern dürfen seit 2011 bis zu 4 Stangen Zigaretten (800 Stück) pro Person nach Österreich importiert werden. Ein großes Problem für Trafikantinnen und Trafikanten im Grenzbereich. b) „Zigarrenrauchen ist Kult.“ Formulieren Sie dazu Ihre Meinung als Verkäuferin oder Verkäufer. www.tobaccoland.at gibt Ihnen zu diesem Thema Auskunft. c) Welche Warnhinweise auf Zigarettenpackungen haben Sie schon entdeckt? Einige sind Ihnen sicherlich schon geläufig. Argumentieren Sie die Warnhinweise! d) Werbung für Tabakwaren ist in Österreich verboten! Was wissen Sie über diese Werbeeinschränkungen bzw. -verbote? e) Tabak- und Inhaltsstoffe Besuchen Sie unbedingt die Homepage des Gesundheitsministeriums. Dort erfahren Sie Wissenswertes zum Thema „Rauchen und Nichtrauchen“: www.sozialministerium.at MUSTER

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