10 ALLGEMEINES AUS DER WARENKUNDE UND VERKAUFSPRAXIS 28. Welche Stoffe dürfen im biologischen Landbau nicht verwendet werden? Im biologischen Landbau dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren, chemisch-synthetischen Stickstoffdünger, leicht löslichen Phosphatdünger, Futter, das nicht aus biologischer Landwirtschaft stammt, verwendet werden. Massentierhaltung ist nicht erlaubt. 29. Wann bekommen landwirtschaftliche Produkte das Biokontrollzeichen? Damit man echte Bioprodukte von anderen unterscheiden kann, vergibt beispielsweise die AMA ein Biokontrollzeichen. Produkte, die dieses Zeichen tragen, müssen den Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelcodex über den biologischen Landbau entsprechen. Jene Produkte, die das Biokontrollzeichen tragen, müssen aus biologischen Rohstoffen erzeugt sein, 100 % davon müssen aus Österreich stammen. Das Zeichen weist einen rot-weißen Kreisrahmen auf. 30. Wann bekommen Produkte das österreichische Umweltzeichen? Das von Friedensreich Hundertwasser entworfene Umweltzeichen ist die höchste Auszeichnung für umweltschonende Verpackungen, u. a. auch umweltverträgliche Lebensmittel. Es dokumentiert verantwortungsvollen Umgang mit den Rohstoffen, setzt umweltgerechte Verpackung und sichere Anwendungen voraus. Es garantiert umweltschonende Entsorgung bzw. Wiederverwertung. 31. Welche Kennzeichnungselemente umfasst die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)? Seit dem Beitritt zum europäischen Wirtschaftsraum wurde die Lebensmittelkennzeichnung 1993 erlassen, insgesamt gibt es neun Kennzeichnungselemente: ▶ Handelsübliche Sachbezeichnung ▶ Name und die Anschrift des Erzeugers ▶ Herkunftskennzeichnung ▶ Nettofüllmenge ▶ Chargennummer ▶ Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum ▶ Temperaturen oder sonstige Lagerbedingungen, wenn deren Einhaltung für die Haltbarkeit wesentlich ist ▶ Zutaten, d. h. Bestandteile und Zusatzstoffe ▶ Nährwertwertinformation ▶ Gebrauchsanleitung, sofern sie für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich ist ▶ Alkoholgehalt in Volumenprozenten bei alkoholischen Getränken Seit 13.12.2014 gilt laut LMKV die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von allergenen Stoffen. MUSTER
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