9 ALLGEMEINES AUS DER WARENKUNDE UND VERKAUFSPRAXIS 23. Welche Pflichten haben Aufsichtsorgane? Die Aufsichtsorgane haben folgende Pflichten: ▶ Vorgehen nach einem festgelegten, schriftlichen Verfahren. ▶ Erstellung eines Kontroll- bzw. Beanstandungsberichtes. ▶ Kontrolle muss ohne Störung des Geschäftsbetriebes erfolgen. ▶ Kontrolle muss ohne Erregung von Aufsehen durchgeführt werden. ▶ Kontrollen müssen zu Geschäftszeiten erfolgen (Ausnahme bei Gefahr). ▶ Das Aufsichtsorgan muss sich ausweisen. 24. Wie muss eine Probenziehung ablaufen? Die Probe muss in drei gleiche Teile geteilt werden: 1. Teil = amtliche Probe 2. Teil = Gegenprobe für das Geschäft, das Handelsunternehmen etc. 3. Teil = Gegenprobe für den Produktions- oder Importbetrieb (Diese Probe bleibt beim Handelsunternehmen. Die Behörde hat die Pflicht, den Produktions- oder Importbetrieb von der Probenziehung zu benachrichtigen). Das Kontrollorgan muss einen Probenbericht erstellen. Der Warenwert der Proben wird nicht ersetzt. 25. Wann darf ein Lebensmittelaufsichtsorgan beschlagnahmen? Eine Beschlagnahme kann erfolgen, wenn ▶ auch nach einer gesetzten Frist ein Mangel nicht behoben wurde und ▶ Gesundheitsschädlichkeit vorliegt. 26. Was wissen Sie über krankheitsbezogene Anpreisungen auf Lebensmitteln? Krankheitsbezogene Angaben und Anpreisungen wie „Honig ist gut bei Erkältungen“ oder „Orangensaft hilft bei Grippe“ sind verboten. 27. Welche Inhalte weist der „Lebensmittel-Codex“ auf? Der Codex – das Lebensmittelbuch – ist vorwiegend eine Sammlung von Sachverständigengutachten. Er hat keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter, die Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz können jedoch Teile des Lebensmittelbuches als Verordnung erlassen. Der Codex dient der Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Lebensmittelbegriffsbestimmungen und Untersuchungsmethoden. Beurteilungsgrundsätze und Richtlinien für das Inverkehrbringen sind ebenfalls im Codex verankert. MUSTER
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